Die Geschichte der AHV-Reformen ist eine lange Geschichte des Scheiterns: Seit 20 Jahren klappt es einfach nicht mehr mit grösseren Anpassungen der Altersvorsorge. Entweder scheitern die Reformen schon im Parlament oder dann bei der Volksabstimmung.
Dabei ist der Handlungsbedarf kaum bestritten. Schon heute reichen die laufenden Einnahmen oft nicht, um die Renten auszuzahlen. Weil nun immer mehr «Babyboomer» in Rente gehen, wird das Defizit des wichtigsten Sozialwerks stark zunehmen.
Höhere Ehepaarrente als Hypothek
So wie es die vorberatende Kommission des Ständerates anpacken wollte, wäre die Situation wohl schon ziemlich verfahren gewesen.
Denn die Mitte-Partei wollte auch noch die Renten für Ehepaare erhöhen. Das hatte der Bundesrat so nicht vorgesehen. Zwar ist es das gute Recht der Mitte, die «Heiratsstrafe in der AHV» zu mildern, dafür setzt sich die ehemalige CVP seit Jahrzehnten ein. Der Haken: Es gibt nur begrenzte Mittel in dieser Reform, die umverteilt werden können.
Die Mitte stand alleine da
Mit der Reform der Altersvorsorge sollen primär die AHV-Finanzen stabilisiert werden. Ein Teil des Geldes, das der Bund mit der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 einspart, soll darum in die AHV-Kasse fliessen.
Doch die eigentlich moderate Erhöhung der Ehepaarrente wäre vor allem politisch zur Hypothek geworden. Ein gefundenes Fressen für die Gegnerinnen und Gegner des Frauenrentenalters 65. Die Frauen müssten ein Jahr länger arbeiten, damit die Ehepaare mehr Rente bekommen, hätten sie an der Urne argumentiert.
Schliesslich sah eine Mehrheit des Ständerats heute ein: So kann man eine Volksabstimmung kaum gewinnen. Die SVP machte bei der Erhöhung der Ehepaarrente nicht mehr mit, die Mitte stand plötzlich alleine da.
Weitere Anpassungen folgen
Dafür griff die kleine Kammer bei den Kompensationen für die am stärksten betroffenen Frauenjahrgänge zum Rotstift. Deutlich weniger als der Bundesrat vorsah, soll an die Frauen zurückfliessen. Das dürfte bei den Gegnerinnen des Frauenrentenalters 65 und im Nationalrat noch zu reden geben. Die grosse Kammer muss hier wohl noch korrigierend einwirken, damit diese AHV-Reform mehrheitsfähig wird.
Ein weiteres Scheitern einer AHV-Reform kann sich die Schweiz eigentlich kaum leisten. Denn laut dem Bundesrat ist diese Reform nur ein Zwischenschritt. Weitere Anpassungen der Altersvorsorge sind schon ab 2030 wieder nötig, damit das wichtigste Sozialwerk nicht in Schieflage gerät.