- Rund 230'000 Seniorinnen und Senioren in der Schweiz in prekären Verhältnissen könnten Ergänzungsleistungen (EL) beziehen – tun dies aber nicht.
- Diese Zahl entspricht 15.7 Prozent der Personen über 65, die zu Hause wohnen.
- Dies zeigt eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag von Pro Senectute.
Bei Beratungen von älteren Personen mit existentiellen Nöten stelle Pro Senectute immer wieder fest, dass zwar schon seit Längerem ein Anrecht auf EL besteht, die betroffenen Personen diese aber nicht beantragt haben, schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Pro Senectute führt demnach über 55'000 Beratungen pro Jahr durch.
Mangelndes Wissen, Angst und Scham
Gründe für den Nichtbezug sind gemäss der Studie mangelndes Wissen über die Leistungen der AHV oder ein bewusster Verzicht, weil der Aufwand für einen Antrag zu gross ist. Ältere Person seien zudem oft nicht mehr in der Lage, die Formalitäten zu erfüllen.
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Dann gibt es auch Personen, welche die EL nicht mit ihren Wertvorstellungen vereinbaren können. Sie wollten dem Staat nicht zur Last fallen oder nicht auf «fremdes Geld» angewiesen sein, heisst es in der Studie.
Weiter kann ein Grund sein, dass ältere Personen sich dafür schämen oder solche ohne Schweizer Nationalität Angst haben, dadurch ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren, auch wenn das Bundesgericht in einem aktuellen Urteil festgehalten hat, dass der Bezug von EL keinen Entzug der Aufenthaltsbewilligung rechtfertigt.
Betroffen davon sind vielfach Frauen, sie verzichten mit beinahe 20 Prozent viel häufiger auf EL als Männer (11 Prozent). Ebenso machen Verwitwete, ausländische Staatsangehörige und Personen ohne sekundäre oder tertiäre Ausbildung einen grösseren Anteil aus. Der grösste Anteil dieser Personen wohnt zudem in ländlichen Gemeinden.
Dass eine Person verheiratet ist, habe dagegen einen «schützenden» Effekt, schreibt die Pro Senectute. Gemäss der Befragung verzichten mit 24.5 Prozent mehr als doppelt so viele der verwitweten Seniorinnen oder Senioren auf ihnen zustehende Ergänzungsleistungen als verheiratete Personen (11.8 Prozent).
Pro Senectute geht davon aus, dass aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft sowie der aktuellen Teuerung der Lebenskosten der Bedarf nach Ergänzungsleistungen weiter zunehmen wird.