29 Prozent aller Rechnungen wurden Ende Juli mit alten Einzahlungsscheinen bezahlt. Jene roten und orangen Rechnungen sind aber per 1. Oktober nicht mehr gültig, Zahlungen damit unmöglich. Die Post hat deshalb letzte Woche Alarm geschlagen, wie man in diversen Zeitungen und auf Online-Portalen lesen konnte.
Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen hat schon umgestellt.
So dramatisch sieht es der Finanzdienstleister Six aber nicht. Mediensprecher Julian Chan sagt: «Eine deutliche Mehrheit der Unternehmen hat schon umgestellt.» Man sei zuversichtlich, dass der Anteil an QR-Rechnungen bis Ende September noch deutlich zunehmen werde: Mehrere grosse Rechnungssteller würden in den nächsten Wochen umstellen.
Als Konsumentin oder Konsument kann man dieser Umstellung gelassen entgegen schauen. Der Ball liegt bei den Rechnungsstellern, sprich bei den Unternehmen und Firmen. Das Konsumentenmagazin «Espresso» erklärt, was Sie wissen müssen.
Was muss ich tun, wenn ich eine alte Rechnung erhalte?
Nichts. Die orangen und roten Einzahlungsscheine sind bis Ende September gültig. Wenn Sie die Rechnung also vor Oktober zahlen, ist alles in Ordnung. Wenn es sich allerdings um eine kleine Firma, eine Spendenorganisation oder einen Verein handelt, lohnt es sich möglicherweise, selbst aktiv zu werden. «Sie können bereits jetzt eine QR-Rechnung verlangen», sagt Julian Chan. Dies, um sicherzustellen, dass man in Zukunft keine Probleme bekommt. Als Konsumentin oder Konsument sind Sie aber nicht in der Verantwortung.
FAQ QR-Rechnungen
Was, wenn ich nach Ende September noch eine alte Rechnung erhalte?
Ab dem 1. Oktober sind diese orangen und roten Einzahlungsscheine ungültig. Man kann damit keine Zahlung mehr tätigen. Sollte ein Unternehmen trotzdem eine alte Rechnung schicken, kann ich folglich nicht bezahlen.
Trotzdem könne das Unternehmen eine Mahnung schicken, sagt Susan Emmenegger, Professorin für Privat- und Bankrecht an der Universität Bern: «Aber diese Mahnung bleibt wirkungslos. Es werden also auch keine allfälligen Mahngebühren geschuldet.» Also auch hier: Als Konsumentin oder Konsument bin ich nicht in der Verantwortung.
Daueraufträge, die mit einer alten Rechnung erstellt wurden, funktionieren ab dem 1. Oktober nicht mehr. Was muss ich tun?
Auch hier gilt: Die Unternehmen müssen mir eine QR-Rechnung bereitstellen und mich entsprechend informieren. Da die Referenznummer ändert, muss der Dauerauftrag angepasst werden. Im eigenen Interesse tut man gut daran, alle Daueraufträge zu prüfen und allenfalls selbst eine QR-Rechnung einzufordern. Besonders bei der Miete kann es sonst zu schwierigen Situationen kommen, wenn das Geld plötzlich nicht mehr rechtzeitig zum Vermieter gelangt. Nicht betroffen von dieser Änderung sind Banküberweisungen oder e-Bill-Zahlungen.
Brauche ich für Online-Zahlungen künftig ein Gerät mit Kamera, um den QR-Code zu lesen?
Nein. Die Referenznummer kann weiterhin manuell eingetippt werden. Der QR-Code ist jedoch eine schnelle und weniger fehleranfällige Möglichkeit, die Zahlung zu tätigen.