Zum Inhalt springen

Amtsgeheimnis verletzt? Büro des Nationalrats prüft Disziplinarmassnahmen gegen Köppel

  • Das Büro des Nationalrats eröffnet eine Disziplinaruntersuchung gegen den Zürcher SVP-Nationalrat Roger Köppel.
  • Hintergrund sind Vorwürfe, Köppel habe vertrauliche Informationen publik gemacht. Das Büro habe sich mit 11 zu 2 Stimmen für den Schritt entschieden, teilten die Parlamentsdienste auf Twitter mit.
  • Das Büro werde Köppel in einer seiner nächsten ordentlichen Sitzungen anhören.

Dem Zürcher SVP-Nationalrat wird vorgeworfen, im März in seinem Podcast «Weltwoche Daily» vertrauliche Informationen, zu denen er als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates Zugang hatte, veröffentlicht zu haben.

Rüffel oder Ausschluss aus Kommission?

Box aufklappen Box zuklappen

Verstösst ein Mitglied des Schweizer Parlaments während oder ausserhalb einer Ratssitzung in schwerwiegender Weise gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften oder verletzt das Amtsgeheimnis, können Disziplinarmassnahmen ausgesprochen werden. Dies ist im Parlamentsgesetz geregelt.

Im Fall von Roger Köppel ermittelt nun das Ratsbüro wegen einer mutmasslichen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Bewahrheitet sich der Vorwurf, sind zwei Sanktionen möglich: ein Verweis und der Ausschluss aus der entsprechenden Kommission für sechs Monate – im Fall des SVP-Nationalrats wäre dies die Aussenpolitische Kommission (APK).

Wie wahrscheinlich die beiden Szenarien sind, ist unklar. Ratsbüro-Präsidentin und Grüne-Nationalrätin Irène Kälin äusserte sich in der NZZ grundsätzlich skeptisch gegenüber der Bestrafung von Ratskolleginnen und Ratskollegen. Der vorliegende Fall scheine allerdings derart klar, dass es Massnahmen brauche, so Kälin. Dass es für Roger Köppel beim Rüffel bleibt, scheint also unwahrscheinlich. Für den SVP-Nationalrat gilt die Unschuldsvermutung.

Konkret berichtete er über eine Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau. Dabei soll der russische Inlandsgeheimdienst wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt haben.

Roger Köppel
Legende: Köppel weist den Vorwurf zurück. Vor der Immunitätskommission des Nationalrats (IK-N) argumentierte er, dass er von den fraglichen Informationen als Journalist Kenntnis gehabt habe – und zwar schon vor dem Erhalt der Kommissionsunterlagen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Keystone/Peter Klaunzer

Die IK-N hatte sich im August dagegen ausgesprochen, die Immunität Köppels aufzuheben und damit Ermittlungen gegen ihn wegen Amtsgeheimnisverletzung zu ermöglichen. Zugleich ersuchte sie das Büro des Nationalrats, Disziplinarmassnahmen zu prüfen.

Meistgelesene Artikel