- Ein Arzt muss sich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten, weil er Dopingmittel verschrieben haben soll.
- Im Mai 2023 sollte er eigentlich die Stelle als Solothurner Kantonsarzt antreten.
- Gegen den Arzt lief damals schon ein Strafverfahren, was er bei der Anstellung jedoch verschwiegen hatte.
- Der Mann ist nun wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Sportförderungsgesetz angeklagt.
Diverse Medien haben über den Mann als «Dr. Pump» berichtet, weil er in der Bodybuilding-Szene aktiv war und dort auch unter Pseudonymen auftrat. Der Arzt soll illegale Mittel verschrieben haben, welche die Leistung steigern, so der Vorwurf.
Dass im Kanton Bern gegen ihn ein Strafverfahren lief, habe er bei der Anstellung im Kanton Solothurn verschwiegen, liess die Regierung 2023 verlauten. Das Vertrauen sei daher beschädigt; das Anstellungsverhältnis wurde daraufhin aufgelöst. Der Arzt trat die Stelle beim Kanton Solothurn gar nie an.
Anklage steht
2021 war das Haus des Mannes durchsucht und Geräte und Dokumente beschlagnahmt worden. Er wehrte sich bis vor Bundesgericht, damit dabei erhobene Daten nicht verwendet werden dürften. Aber er unterlag im Herbst 2022. Ab dann konnte die Staatsanwaltschaft die Daten prüfen.
Gut zwei Jahre später steht jetzt die Anklage, wie Recherchen von SRF zeigen: «Mit Datum vom 10. Dezember 2024 wurde Anklage beim Regionalgericht Bern-Mittelland erhoben», bestätigt die Berner Generalstaatsanwaltschaft. Es gehe um das mehrfache Verschreiben, nicht aber den Verkauf, von Dopingmitteln.
Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe
Das Vertreiben von Dopingmitteln ist gemäss Bundesgesetz verboten. Im Sportförderungsgesetz steht im Artikel 21: «Wer zu Dopingzwecken Mittel (...) herstellt, erwirbt, einführt, ausführt, durchführt, vermittelt, vertreibt, verschreibt, in Verkehr bringt, abgibt oder besitzt (...), wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Um welche Mittel es sich genau handelt, ist nicht bekannt. Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.