- Personen, die sich nicht mit ihrem offiziellen Geschlecht identifizieren, sollen offizielle Dokumente einfacher ändern können.
- Der Ständerat hat entsprechende Änderungen im Zivilgesetzbuch gutgeheissen, wie zuvor schon der Nationalrat.
Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und den Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch auf dem Zivilstandsamt anpassen lassen können.
Umstritten ist aber noch, ob Minderjährige oder Menschen mit umfassender Beistandschaft für die Namensänderung die Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlicher Vertreter einholen müssen oder nicht.
Ständerat für Kompromiss
Der Ständerat wählte nun auf Antrag von Andrea Caroni (FDP/AR) einen Kompromiss und schuf damit eine Differenz zum Nationalrat. Minderjährige, die älter als 16 Jahre alt sind, sollen die Namens- und Geschlechtsänderung ohne Zustimmung der Eltern selbst beantragen können.
Die Kommissionsminderheit im Ständerat hatte wie der Bundesrat die Zustimmung der Eltern bis zur Mündigkeit gewünscht, unterlag aber. Sprecher Thomas Hefti (FDP/GL) hatte mit dem Schutz der Antragsstellenden argumentiert, etwa vor Beeinflussung durch das Umfeld. Jakob Stark (SVP/TG) warnte vor «falsch verstandener Toleranz».
Die Mehrheit der Kommission hätte sich dem Nationalrat anschliessen wollen, der den Passus ganz gestrichen hatte. Seien die Eltern nicht einverstanden mit der Änderung, solle Jugendlichen nicht der Weg durch die Instanzen und gegen die eigenen Eltern zugemutet werden, sagte Heidi Z'graggen (CVP/UR). Betroffene Jugendliche seien nicht unsicher über ihren Willen, sondern sie hätten Angst, ihn zu äussern.
Die Zustimmungsregelung hatte der Bundesrat beantragt, und er hätte nach wie vor gerne daran festgehalten, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte. Caronis Kompromissantrag sei immerhin besser als ein völliger Verzicht. Keller-Sutter mahnte, die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage im Auge zu behalten.
Innerliche Überzeugung genügt
Mit der Änderung des Zivilgesetzbuches können Personen, die innerlich fest davon überzeugt sind das Geschlecht und den Vornamen wechseln zu wollen, dies unbürokratisch tun. Sie können mit einer Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt eine Änderung des Eintrags bewirken, indem sie dort persönlich vorsprechen.
Bis vor wenigen Jahren war die Änderung des Geschlechtseintrages erst nach einer chirurgischen Sterilisation und einer operativen Geschlechtsumwandlung möglich. Das ist heute zwar nicht mehr Bedingung. Da es aber keine klare gesetzliche Regelung gibt, müssen Transmenschen weiterhin grosse Hürden überwinden.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.