- Am 26. Mai 2021 verkündete der Bundesrat, dass die Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht fortgesetzt werden.
- Für den Arbeitgeberverband eine Überraschung: «Wir waren erstaunt, dass es zu einem Verhandlungsabbruch kam», sagt Roland Müller, Direktor des Arbeitgeberverbandes (SAV).
- Weniger überraschend ist für den Direktor des SAV die Wiederaufnahme der Verhandlungen.
«Dass es weitergehen muss, war klar. Wir brauchen geordnete Verhältnisse mit der EU» , so Müller im Interview mit SRF.
Das institutionelle Abkommen ist aus der Sicht des Arbeitsgeberverbandes ein elementarer Teil für eine geordnete Beziehung mit der Europäischen Union. «Die Schweiz ist eine Insel in der EU und dementsprechend auf gute Beziehungen angewiesen», sagt Müller.
Trotz vorgängigem Scheitern ist er vom Rahmenabkommen als Instrument überzeugt: «Die Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit mit den bilateralen Abkommen gemacht haben, waren durchaus sehr gut».
«Harte und ernsthafte Verhandlungen»
Der Direktor des Arbeitgeberverbandes sieht den Verhandlungen optimistisch entgegen. «Die Ausgangslage war noch nie so gut wie jetzt. Die Sondierungen von Staatssekretärin Livia Leu stellen sicher, dass erneute Verhandlungen nicht abgebrochen werden müssen.»
Trotzdem räumt Müller ein, dass «harte und ernsthafte Verhandlungen» unumgänglich sein werden, da «beide Verhandlungsparteien gewisse Vorstellungen haben».
So kritisiert etwa der Schweizerische Gewerkschaftsbund, dass die EU die Spesen nach den Kosten des Herkunftslandes berechnen will. Auch für den Arbeitgeberverband ist dies ein ungelöstes Problem. «Diese Regelung will hier niemand».
Kritik aus den Reihen des Gewerkschaftsverbandes
Vergangene Woche kritisierte der Gewerkschaftsverband bei seiner Delegiertenversammlung den Arbeitgeberverband scharf. «Die Gewerkschaften haben uns öffentlich vorgeworfen, dass wir untätig sind. Das trifft nicht zu», wehrt sich Müller. Und ergänzt: «Wir unterstützen Ausgleichsmassnahmen, sodass wir in den einzelnen flankierenden Massnahmen das Schutzniveau halten können.»
Wir stehen ein für eine Garantie des Lohnschutzes.
Zudem setzt sich der Arbeitgeberverband, in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, für ein Weiterführen des heutigen Kontrollsystems ein. «Dieser Schulterschluss hat sich bewährt», so Müller.
Als wichtiges Sicherheitsinstrument erwähnt er die von der EU eingebrachte Schutzklausel, die «non-regression-clause». Diese soll eine Art Schutzboden gewährleisten, damit das Niveau in den künftigen dynamischen Rechtsentwicklungen nicht unter den aktuellen Stand sinkt.
Müller stellt klar: «Wir stehen ein für eine Garantie des Lohnschutzes. Wir haben alle dasselbe Ziel, jedoch mit unterschiedlichem Weg.»