- Der Bundesrat prüft zwei Varianten zur Sicherstellung des Sollbestands in Armee und Zivilschutz.
- Eine Variante sieht die bedarfsorientierte Wehrpflicht für Frauen vor, die andere eine Zusammenlegung von Zivilschutz und Zivildienst.
- Zwei weitere Varianten werden nicht weiter verfolgt.
Die Armee-Behörden haben nach Möglichkeiten gesucht, wie sich dem Problem eines unterschrittenen Sollbestands in Armee und Zivilschutz langfristig entgegenwirken lässt. Von vier Varianten werden nun zwei vertieft geprüft, wie der Bundesrat mitteilt. In allen Varianten müsste die Verfassung angepasst werden.
Wie bereits länger bekannt ist, haben Armee und Zivilschutz Mühe, ihre Reihen mit genügend Personal zu füllen. Gemäss Mitteilung des Bundesrats wird der Sollbestand des Zivilschutzes von 72'000 Personen bereits heute leicht unterschritten. Und die Armee wird demnach gegen Ende des Jahrzehnts Schwierigkeiten haben, den Bestand von 140'000 Armeeangehörigen sicherzustellen.
Die zwei übrig gebliebenen Varianten
1. Frauen in der Dienstpflicht: Die «bedarfsorientierte Dienstpflicht» sieht vor, die Dienstpflicht auf Frauen auszuweiten. Gemäss Mitteilung würden dann aber nur so viele Personen rekrutiert, wie Armee und Zivilschutz benötigen. Das wäre laut Mitteilung rund die Hälfte aller stellungspflichtigen Frauen und Männer. Weil aber der Rekrutierungspool gegenüber heute verdoppelt würde, könnte sichergestellt werden, dass für Armee und Zivilschutz genügend Personal zur Verfügung stünde.
2. Die «Sicherheitsdienstpflicht»: Diese sieht die Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes in einer neuen Organisation vor. Dadurch werde sichergestellt, dass der Zivilschutz genügend Personal rekrutieren könne. Da die Armee bei der Rekrutierung Vorrang vor dem Zivilschutz habe, würde diese Variante auch bei der Armee für ausreichendes Personal sorgen.
Offene Fragen bei den Varianten
Der Bundesrat schreibt, für beide Varianten bedürfe es weiterer Abklärungen. Es müsse klar sein, wie der tatsächliche Bedarf aussähe, wenn die Dienstleistungen im Zivilschutz zunehmen würden. Auch die konkreten Folgen einer Umsetzung und die genauen Kosten müssten beleuchtet werden. Das Verteidigungsdepartement (VBS) soll mit dem Wirtschaftsdepartement (WBF) die Varianten bis Ende 2024 vertieft beleuchten.
Ebenfalls wird ins Auge gefasst, den aktuellen Status Quo um eine obligatorische Teilnahme für Frauen am Orientierungstag zu ergänzen. Aus Sicht des Bundesrats ist dies «in jedem Fall ein nützlicher Schritt», um den Frauenanteil in der Armee zu erhöhen. Deshalb wird auch diese Option vertieft geprüft.
Diese Idee war jedoch bereits einmal gescheitert. Wegen des Aufwands, der mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, sprachen sich damals die Kantone dagegen aus und die Arbeiten wurden Mitte 2018 eingestellt.
Zuerst Gleichstellung, dann Dienstpflicht
Weil eine Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems einschneidende Veränderungen bedeutet, hat das VBS gemäss Mitteilung dazu eine Umfrage und Anhörungen durchgeführt. Diese habe gezeigt, dass die Bereitschaft, Dienst zu leisten, gekoppelt sei an einen erkennbaren Nutzen für die Dienstleistenden und eine verbesserte Vereinbarkeit mit der persönlichen Lebensplanung.
Bei der Dienstpflicht für Frauen seien die Reaktionen zurückhaltend, solange die Gleichstellung in anderen Bereichen nicht realisiert worden sei. Bürgerliche Politiker unterstützten aber diese Idee.