Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingskrise in Europa nimmt der Nationalrat die Asylgesetzrevision in Angriff. Wenn es nach der vorberatenden Kommission geht, dürfte die Vorlage gemäss den Vorschlägen des Bundesrats ohne grössere Verzögerungen verabschiedet werden können.
Das Gremium hatte im Vorfeld über 95 Anträge zu entscheiden, die Änderungen an der vom Ständerat bereits verabschiedeten Vorlage vorsahen. Bis auf 20 Änderungsanträge stammten sie alle von der SVP.
Kürzere Verfahren dank Bundeszentren
Im Zentrum der Vorlage steht die Verkürzung der Asylverfahren auf maximal 140 Tage. Eine dennoch rechtsstaatlich korrekte Abwicklung soll durch die Schaffung von Bundeszentren gewährleistet werden.
Auch sollen die Asylsuchenden eine kostenlose Beratung und Rechtsvertretung erhalten, was die SVP bereits in der kleinen Kammer erfolglos bekämpft hatte. Die nationalrätliche Kommission stellte sich ebenfalls auf diese Linie und entschied auch gegen einen Kompromissvorschlag der CVP. Dieser wollte den Rechtsbeistand streichen, wenn ein Dublin-Fall vorliegt, also bereits ein Asylantrag in einem sicheren Drittstaat gestellt wurde.
Renitente in Spezialzentren
Umstritten war auch, ob renitente Asylsuchende in besonderen Zentren untergebracht werden sollen. Während der Bundesrat dies mit Blick auf die ohnehin schwierige Standortsuche lediglich ermöglichen wollte, sprach sich die kleine Kammer für eine zwingende Bestimmung aus.
Auch in den anderen Kernpunkten der Revision nahm die Kommission keine Änderungen vor. So sollen Asylbewerber in militärische Anlagen und Bundesbauten für eine begrenzte Zeit untergebracht werden können, ohne dass die Kantone oder Gemeinden dazu etwas sagen können.
Ausserdem solle der Bund ohne komplizierte Planungsverfahren schnell neue Zentren errichten können, in denen die beschleunigten Asylverfahren durchgeführt werden. Angenommen hat die Kommission einzig die vom Ständerat eingefügte Bestimmung, wonach der Bund seine Pauschalbeiträge zurückfordern kann, wenn ein Kanton seine Vollzugsaufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllt.