- Im Zusammenhang mit der Umnutzung von drei Wohnhäusern zu Asylunterkünften in Windisch räumt der Kanton Aargau Fehler ein.
- Man habe bei den Abklärungen zu wenig beachtet, welche Konsequenzen die Umnutzung für die bestehenden Mieterinnen und Mieter hat.
- Trotzdem hält der Kanton an der Umnutzung fest. Er will in Windisch künftig minderjährige Asylsuchende unterbringen, für die man sonst kaum Plätze finden würde.
- Den Mieterinnen und Mietern, denen wegen der Umnutzung die Wohnung per Ende Juni gekündet wurde, sichert der Kanton seine Unterstützung zu.
Im emotionalen Streit um die Eröffnung einer Flüchtlingsunterkunft in Windisch hat der Kanton Aargau nach längerem Schweigen erstmals Stellung bezogen. Er entschuldigt sich einerseits für das Vorgehen und begründet andererseits, warum er trotzdem daran festhält.
In einer Stellungnahme vom Mittwochabend räumt der Kanton Aargau Fehler ein. Man habe bei der Prüfung der drei Liegenschaften falsche Annahmen getroffen und zu wenig an die bestehenden Mieterinnen und Mieter gedacht, heisst es im Schreiben unter anderem. Der zuständige Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP) entschuldigt sich persönlich: «Wir haben in Windisch einen Betriebsunfall produziert, dafür möchte ich die betroffenen Mieterinnen und Mieter um Entschuldigung bitten.»
Gleichzeitig bittet der Kanton um Verständnis. Man brauche die Unterkunft in Windisch dringend für die Unterbringung von minderjährigen Asylsuchenden, da man sonst keine geeigneten Plätze für diese besonders anspruchsvolle Gruppe von Flüchtlingen habe.
Wir haben hier in Windisch einen Betriebsunfall produziert, dafür möchte ich die betroffenen Mieterinnen und Mieter um Entschuldigung bitten.
Den 49 Personen, denen im Zusammenhang mit der Umnutzung die Wohnung gekündet wurde, verspricht der Kanton seine Unterstützung. Man bemühe sich zusammen mit der Gemeinde um individuell passende Lösungen. Das Ziel sei, dass niemand aus der Wohnung müsse ohne geeignete Anschlusslösung. Bis eine solche Lösung gefunden sei, könnten alle Mietenden in ihrer Wohnung bleiben, betont der Kanton.
Wohnungskündigungen wegen Neubauprojekt
An der Umnutzung der Liegenschaften wird allerdings im Grundsatz nichts mehr geändert. Der Kanton Aargau habe sich bereits Anfang Februar vertraglich verpflichtet, freie Studios in den drei Häusern für die nächsten drei Jahre zu mieten, heisst es in einem vom Kanton publizierten Schreiben an die Gemeinde Windisch.
Man habe vorgängig mit der Immobilienfirma, welche die Liegenschaften erst kürzlich übernommen hatte, die Konsequenzen für die Mieterinnen und Mieter besprochen. Dabei sei der Kanton davon ausgegangen, dass im Haus vor allem Temporärarbeitskräfte aus dem Ausland wohnen würden und dass es sowieso ständige Wechsel in den Wohnungen gibt. Dass auch sozial schwächere Familien in den Liegenschaften wohnen, habe die Gemeinde Windisch dem Kanton nicht mitgeteilt.
Weiter betont auch der Kanton Aargau, wie zuvor schon der Eigentümer der Häuser, dass die Kündigungen der Mietverhältnisse aufgrund des bereits geplanten Abrisses der Liegenschaften ausgesprochen wurden. Die Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge sei erst anschliessend als Zwischennutzung abgemacht worden.