- Die Landesregierung lehnt die Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» ab und stellt einen indirekten Gegenvorschlag noch 2024 in Aussicht.
- Damit soll die langfristige Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet werden, schreibt die Regierung zum «Richtungsentscheid».
- Der Bundesrat rüttelt damit am 2017 beschlossenen AKW-Neubauverbot, das der Technologieoffenheit widerspreche.
Energieminister Albert Rösti stellte zuerst die Gründe für die Ablehnung der eidgenössischen Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» vor. So schreibe die Bundesverfassung bereits heute eine breit gefächerte Energieversorgung vor. Für eine Aufhebung des AKW-Neubauverbots brauche es deshalb keine Verfassungsänderung. Eine Anpassung auf Gesetzesstufe genüge.
Weiter wolle die Initiative in der Bundesverfassung verankern, dass der Bund die Verantwortlichkeiten für die Stromversorgungssicherheit festlege. Auch dies sei nicht notwendig. Denn die Bundesverfassung regle bereits, dass sich Bund und Kantone für die Energieversorgung einsetzten. Schliesslich könnte laut Rösti die Initiative den allfälligen Betrieb von Reservekraftwerken während Strommangellagen infrage stellen und würde damit neue Unsicherheiten bei der Stromversorgung schaffen.
Eröffnen wir eine neue Option, damit das Technologieverbot fällt. Der Ausbau der Erneuerbaren ist nicht infrage gestellt.
Der Bundesrat will nun noch in diesem Jahr einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten lassen und darin dem Volksbegehren Rechnung tragen. Er zeigte sich in seinem «Richtungsentscheid» entsprechend offen dafür, das Neubauverbot für Atomkraftwerke zu hinterfragen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien werde dadurch nicht infrage gestellt.
«Das bestehende Neubauverbot für Kernkraftwerke ist mit dem Ziel der Technologieoffenheit nicht vereinbar und birgt darüber hinaus auch Risiken für den Rückbau bestehender Anlagen», betonte Rösti. Zudem sei offen, ob der Ausbau der erneuerbaren Energien rasch genug erfolgen werde, um die wegfallenden Kapazitäten und den steigenden Strombedarf rechtzeitig decken zu können.
Weiter steigender Strombedarf
«Der Bundesrat will sich die Möglichkeit offenhalten, das heute verfügbare Mass an klimaschonendem, inländischem, ganzjährig und rund um die Uhr verfügbaren Strom zu sichern», fasste Rösti zusammen.
Für den Bundesrat sei unbestritten, dass der Strombedarf in der Schweiz in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird. Nebst dem Bevölkerungswachstum sei insbesondere das Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 ein starker Treiber dieser Entwicklung. Das Klimaziel könne nur erreicht werden, indem fossile Energien konsequent durch klimaschonenden Strom ersetzt würden.
Den indirekten Gegenentwurf will der Bundesrat noch in diesem Jahr erarbeiten. Damit solle die langfristige Sicherheit der Energieversorgung gewährleistet werden. Das Umwelt- und Energiedepartement UVEK werde bis Ende 2024 eine Anpassung im Kernenergiegesetz vorlegen. Die Vernehmlassung soll bis Ende März 2025 dauern. Danach soll das Parlament die Initiative und den Gegenvorschlag beraten.