Was ist passiert? Die Luzerner Staatanwaltschaft hat fünf – teils ehemalige – Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern angeklagt. Sie müssen sich vor dem Kriminalgericht unter anderem wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Die Verkehrsbetriebe Luzern VBL betreiben in der Stadt Luzern und Umgebung verschiedene Buslinien.
Was ist der Vorwurf? Die fünf Kaderleute sollen in den Jahren 2018 und 2019 bewusst falsche Angaben gemacht haben, um die höheren Subventionsgelder zu erhalten. Dies der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Deliktsumme beträgt 2.1 Millionen Franken, wovon lediglich ein Teil effektiv an die VBL ausbezahlt wurde. Die VBL hat das Geld inzwischen zurückbezahlt.
Wer sind die Angeklagten? Alle fünf Personen waren oder sind im Kader der VBL tätig. Zwei Personen arbeiten immer noch im Betrieb, eine Person hat in der Zwischenzeit den Job gewechselt und zwei Personen sind in Pension. Unter letzteren befindet sich auch der damalige VBL-Direktor. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Wer sind die Geschädigten? Die Subventionen ausbezahlt hatten das Bundesamt für Verkehr BAV und der Verkehrsverbund Luzern VVL. Diese bestellen das ÖV-Angebot in der Stadt Luzern. Es waren auch das BAV und der VVL – nebst einer Privatperson – die Anzeige gegen Unbekannt erstattet und damit das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet hatten.
Wie geht es weiter? Die fünf Personen müssen sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Es drohen ihnen bedingte Freiheitsstrafen. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Die Vorgeschichte? Ihren Anfang nahm die Subventionsaffäre rund um die VBL vor gut fünf Jahren und sorgte seither immer wieder für Schlagzeilen. Ursprünglich warfen das BAV und der VVL den Verkehrsbetrieben vor, von 2011 bis 2017 widerrechtlich bis zu 16 Millionen Franken erhalten zu haben. Die Anklagen der fünf Kaderleute hängen mit diesem Fall zusammen, obwohl sie die Jahre 2018 und 2019 betreffen. Inwiefern die Jahre davor eine Rolle spielen, dazu will sich die Staatsanwaltschaft erst vor Gericht äussern.