- Die Bundesanwaltschaft muss sich zu oft mit Bagatelldelikten herumschlagen.
- Das teilte die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) mit, welche eine Inspektion 6400 Dokumente von 2016 bis 2020 unter die Lupe nahm.
- Zudem sei die Dossierverwaltung veraltet und lückenhaft, was ein neues System aktuell behebt.
Aus der entsprechenden Mitteilung geht hervor, dass die AB-BA in ihrer ordentlichen Inspektion 2022 rund 6400 Verfahrenseinstellungen und Nicht-Anhandnahmeverfügungen der Bundesanwaltschaft (BA) aus den Jahren 2016 bis 2020 untersuchte.
Nimmt die BA ein Verfahren nicht an die Hand oder stellt sie es ein, wirkt das rechtlich wie ein Freispruch. Weil solche Verfügungen nur selten an das Bundesstrafgericht weitergezogen werden, kommt der AB-BA nach eigenen Angaben eine besondere Kontrollfunktion zu.
Zuständigkeiten überprüfen
Die bei der Inspektion erhobenen Zahlen zeigen nach Angaben der AB-BA, dass sich die Bundesanwaltschaft viel mit niederschwelliger Kriminalität befassen muss. Das lege eine Überprüfung des Zuständigkeitskatalogs nahe, schrieb die Aufsicht.
Der gesetzliche Auftrag der BA ist die Bekämpfung schwerer Kriminalität in den Bereichen Staatsschutz, organisiertes Verbrechen, Terrorismus und Wirtschaftskriminalität.
Die Inspektion förderte daneben eine lückenhafte und veraltete Dossierverwaltung zutage. Die BA erhebt nicht systematisch, welche Straftaten sie verfolgt. Teilweise stempelt sie Dossiers zur Erledigung ab, ohne die Genehmigungen im System zu erfassen.
Derzeit führt sie indessen eine neues Fallverwaltungssystem ein, das die Mängel beheben soll.
BA kann Wünsche nachvollziehen
Die BA nahm vom Bericht Kenntnis. Sie sei an der Einführung und Entwicklung der elektronischen Akte und des damit verbundenen Geschäftsverwaltungssystems. Dabei würden die Anregungen der AB-BA geprüft.
Grundsätzlich könne die BA die meisten Wünsche der Aufsichtsbehörde nachvollziehen. «Letztendlich ist es im bereits sehr akten- und dokumentationslastigen Tätigkeitsgebiet der Bundesanwaltschaft aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob der erhoffte Nutzen den durch die zusätzlichen Erfassungen erhöhten Ressourcenaufwand übertrifft», wie die BA auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.