- Im Zusammenhang mit den Corona-Indiskretionen beim Bund hat die Bundesanwaltschaft (BA) ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet.
- Es bestehe der Verdacht auf Verletzung des Amtsgeheimnisses, bestätigte die Bundesanwaltschaft einen Bericht der «Sonntagszeitung».
Die entsprechenden Abklärungen liefen, bestätigte BA-Sprecherin Linda von Burg auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Verfahren richtet sich gegen Unbekannt. Weitergehende Angaben, etwa zum Zeithorizont der Untersuchung, machte die BA nicht.
Hintergrund des Schritts der BA sind Vorgänge rund um das Strafverfahren gegen Bersets Ex-Kommunikationschef Peter Lauener. Lauener wird vorgeworfen, vertrauliche Informationen zur Pandemiebekämpfung an den Ringier-Verlag weitergegeben zu haben. Der Vorwurf stützt sich auf Mails, die der ausserordentliche Staatsanwalt Peter Marti vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) erhalten hatte.
Mailverkehr von mehreren Jahren
Marti ermittelte ursprünglich in einem anderen Fall – nämlich zu möglichen Amtsgeheimnisverletzungen in der Crypto-Leaks-Affäre um manipulierte Chiffriergeräte.
In diesem Zusammenhang händigte ihm das BIT den Mailverkehr Laueners von mehreren Jahren aus. Dies, obwohl der Sonderermittler lediglich die Herausgabe von Mails für einen Zeitraum von sechs Wochen beantragt hatte. Das Verfahren zur Crypto-Leaks-Affäre stellte Marti Ende März ein.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) kam inzwischen in einer internen Untersuchung zum Schluss, das Bundesamt habe mit seiner Herausgabepraxis die Persönlichkeitsrechte Laueners und weiterer Betroffener verletzt.
Die Verfahrenseröffnung durch die BA bedeutet, dass diese Herausgabepraxis möglicherweise auch strafrechtlich ein Nachspiel hat. Ob Marti die zu viel erhaltenen Mails im Verfahren gegen Lauener verwenden darf, hat dagegen das Berner Zwangsmassnahmengericht zu beurteilen. Der entsprechende Entscheid stand vorerst noch aus.