- Die Dübendorfer JU-Air will am Freitag den Flugbetrieb mit ihren beiden Oldtimerflugzeugen vom Typ Junkers Ju-52 wieder aufnehmen.
- Für die Aufnahme des Flugbetriebes muss die JU-Air aber zuerst vorsorgliche Massnahmen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Bazl erfüllen.
- Laut JU-Air werden alle Auflagen erfüllt, den Flügen am 17. August stehe nichts im Wege.
Erstens verlangt das Bazl, dass vorläufig bei Flügen eine Minimalhöhe eingehalten werden muss, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt.
Zudem müssen die Flugzeuge der JU-Air ab sofort ein GPS-Datenaufzeichnungsgerät mitführen, das jeden Flug aufzeichnet und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute erlaubt.
Zuletzt sollen die Passagiere während des Fluges zudem angeschnallt bleiben und nicht mehr frei im Flugzeug zirkulieren können. Dies gilt auch für Besuche im Cockpit während des Fluges.
Diese Auflagen sind sinnvoll. Wir werden sie alle vollumfänglich erfüllen
JU-Air kann die Auflagen erfüllen
Für die JU-Air selbst kommen die Auflagen nicht überraschend. Sie basierten zum grössten Teil auf Vorschlägen, die von der Fluggesellschaft selbst kämen, sagt Sprecher Christian Gartmann gegenüber Radio SRF. «Diese Auflagen sind sinnvoll und wir werden sie alle vollumfänglich erfüllen», sagt Gartmann. Die Auflagen schränkten den Flugbetrieb kaum ein, die Flugzeuge könnten am 17. August wie geplant starten.
Die Flugzeuge müssten nun zwar mehr Abstand zum Boden halten, das Flugerlebnis für die Passagiere werde dadurch jedoch kaum beeinträchtigt, erklärt Christian Gartmann weiter.