- Die Bundesanwaltschaft hat im Fall Pilatus ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. Das bestätigte sie auf Anfrage von Radio SRF.
- Die Bundesanwaltschaft reagiert damit auf eine Strafanzeige des EDA.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wirft dem Flugzeugbauer Pilatus vor, sie habe Flugzeug-Wartungs-Aufträge in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht korrekt gemeldet.
Söldnergesetz im Fokus
Nun sieht auch die Bundesanwaltschaft im Fall Pilatus einen Tatverdacht. Deshalb eröffnet sie das Verfahren wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen die Melde- oder Unterlassungspflicht gemäss Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS).
Das EDA sieht das seit 2015 geltende sogenannte Söldnergesetz verletzt. Bei den nun verbotenen Dienstleistungen geht es unter anderem um technischen Support, Ersatzteil-Management und Problembehebung an PC-21-Flugzeugen sowie an Simulatoren. Dies stellt laut EDA eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar.
Pilatus weist Vorwürfe zurück
Die Pilatus Flugzeugwerke stellen sich auf den Standpunkt, sie hätten alles richtig gemacht. Vor einer Woche teilten sie mit, dass sie gegen das vom Bund verhängte Verbot für Service-Dienstleistungen vor Gericht ziehen. Das Unternehmen strebt unter anderem eine aufschiebende Wirkung an.
Pilatus-Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk sprach von einer «bösen Verfügung».