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«Pelz-Initiative»: Bundesrat will zusätzlich Handelsverbot
Aus Tagesschau vom 21.08.2024.
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Aus dem Bundesrat Quälpelz: Bundesrat schlägt Import- und Handelsverbot vor

  • Der Bundesrat gibt einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Pelz-Initiative in die Vernehmlassung.
  • Im Unterschied zur Volksinitiative will der Bundesrat auch ein Handelsverbot mit tierquälerisch produzierten Pelzen einführen.
  • Im Sommer 2025 soll der indirekte Gegenvorschlag vors Parlament kommen.

Der Bundesrat lehnt zwar die Ende 2023 eingereichte Pelz-Initiative ab, will aber ihrem Anliegen Rechnung tragen. Er hat deshalb einen eigenen indirekten Gegenvorschlag entworfen und gibt diesen nun bei Parteien und Verbänden in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren endet Ende November 2024.

«Mit einem Verbot allein ist es nicht getan»

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Einschätzung von SRF-Bundeshausredaktor Matieu Klee:

«Pelze von Tieren, die leiden müssen, qualvoll in viel zu engen Käfigen, etwa Marderhund in China, nur damit die Textilindustrie mit deren Fell irgendwelche billigen Jacken ausstatten kann. Ein Missstand seit Jahren. Ein Missstand auch, gegen den die Behörden bisher nicht viel unternommen haben. Selbst der Direktor des zuständigen Bundesamtes gibt heute unumwunden zu, es habe einfach «nicht geklappt» mit einer sauberen Deklaration von Pelzen. Bis zu zwei Drittel seien nicht korrekt deklariert. Deshalb ziehe man die Schraube jetzt an und verbiete den Handel von Pelz aus tierquälerischer Produktion gleich ganz.»

«Doch auch damit wird es nicht getan sein. Denn ein verschärftes Gesetz allein, rettet noch kein Pelztier, das leiden muss. Entscheidend wird auch dann sein, ob die Behörden dieses Verbot auch scharf kontrollieren und durchsetzen können.»

Der Vorschlag des Bundesrates geht über die Initiative hinaus: Die Regierung möchte nicht nur den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten, sondern auch den Handel damit in der Schweiz.

Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen zukünftig beim Einkauf von Pelzprodukten deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht-tierquälerische Gewinnungsart erbringen.

Das will die Initiative

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Im Wortlaut heisst die eingereichte Initiative: «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte». Sie fordert ein Einfuhrverbot von Pelzen und Pelzprodukten, welche mit in der Schweiz nicht zugelassenen Produktionsmethoden hergestellt wurden. 

Zucht, Jagd und Tötungsmethoden, die dem Schweizer Gesetz widersprechen, sind zum Beispiel Tellereisen-, Schlingen- und Totschlagfallen, Käfighaltung und anale Elektrokution.

Die Einfuhr von Pelzen, die nach Schweizer Standards produziert wurden, bleibt weiterhin möglich. So können zum Beispiel Pelze und Pelzprodukte aus der Jagd, welche den Schweizer Richtlinien entspricht, weiterhin importiert werden. Dadurch ist die Vereinbarkeit der Initiative mit der Welthandelsorganisation (WTO) gewährleistet.

Obwohl die aktuell geltende Pelzdeklarationspflicht lediglich Angaben zu Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode verlangt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran. Allein 2023 hat der Bund die Kennzeichnungen in rund 60 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet. Deshalb sollen künftig widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte aus dem Verkehr gezogen sowie fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt werden. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz.

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Aus dem Archiv: Pelz aus Zucht
Aus DOK vom 06.01.2020.
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SRF 4 News, 21.08.2024, 11 Uhr ; 

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