- Der Bundesrat gibt einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Pelz-Initiative in die Vernehmlassung.
- Im Unterschied zur Volksinitiative will der Bundesrat auch ein Handelsverbot mit tierquälerisch produzierten Pelzen einführen.
- Im Sommer 2025 soll der indirekte Gegenvorschlag vors Parlament kommen.
Der Bundesrat lehnt zwar die Ende 2023 eingereichte Pelz-Initiative ab, will aber ihrem Anliegen Rechnung tragen. Er hat deshalb einen eigenen indirekten Gegenvorschlag entworfen und gibt diesen nun bei Parteien und Verbänden in die Vernehmlassung. Das Vernehmlassungsverfahren endet Ende November 2024.
Der Vorschlag des Bundesrates geht über die Initiative hinaus: Die Regierung möchte nicht nur den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten, sondern auch den Handel damit in der Schweiz.
Schweizer Pelzfachgeschäfte, Modegeschäfte und Onlineanbieter müssen zukünftig beim Einkauf von Pelzprodukten deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht-tierquälerische Gewinnungsart erbringen.
Obwohl die aktuell geltende Pelzdeklarationspflicht lediglich Angaben zu Tierart, Herkunft und Gewinnungsmethode verlangt, halten sich die Pelzbranche und der Detailhandel mangelhaft daran. Allein 2023 hat der Bund die Kennzeichnungen in rund 60 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen beanstandet. Deshalb sollen künftig widerrechtlich importierte und gehandelte Pelze und Pelzprodukte aus dem Verkehr gezogen sowie fehlbare Personen strafrechtlich verfolgt werden. Damit setzt die Schweiz ein Zeichen für den Tierschutz.