- Der Bundesrat behält die derzeit geltenden Anlagegrenzwerte zur Strahlenbelastung bei.
- Damit soll die Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung geschützt werden.
- Die Telekombranche hatte für den Ausbau des 5G-Netzes eine Anhebung der Grenzwerte gefordert.
Mit seinem Beschluss vom Mittwoch steht der Bundesrat in einer Linie mit dem Parlament, das es bereits zweimal abgelehnt hat, die Grenzwerte zu lockern.
Die Landesregierung erteilte dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten.
Zudem soll das Departement die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe hatte sich letztes Jahr nicht auf eine gemeinsame Empfehlung bezüglich der Grenzwerte einigen können.
Tausende neue Masten?
5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Die Telekombranche hatte eine Anhebung der Anlagegrenzwerte gefordert und damit argumentiert, andernfalls müssten über 26'000 neue Sendemasten errichtet werden.
Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Die Gegner befürchten gesundheitliche Folgen durch die Strahlenbelastung. Die Arbeitsgruppe des Bundes konnte diese Frage nicht abschliessend klären.