- In der Schweiz sollen Bewilligungsverfahren für grosse Windenergie-Anlagen beschleunigt werden.
- Der Nationalrat hat einer entsprechenden Initiative seiner Energiekommission (Urek-N) zugestimmt.
- Neu sollen gemäss dem Gesetz die Kantone die Baubewilligungen für Windparks vergeben und nicht mehr die Gemeinden.
- Das Gesetz geht jetzt in den Ständerat.
In der Schweiz gebe es ein grosses Windkraftpotenzial, sagte die SP-Nationalrätin Gabriela Suter. «Eine 2022 erschienene Studie des BFE schätzt das minimale Winterstrompotenzial auf ungefähr 16.3 Terawattstunden jährlich.» Die Schweiz habe im ganzen Land verteilt geeignete Standorte für Windräder – von den Jurahöhen übers Mittelland bis zu den Voralpen und Alpen. Die Windkraft sei interessant, weil sie in den kritischen Wintermonaten von Oktober bis März einen wertvollen Beitrag an die Stromversorgung leiste, so Suter.
Auch Kommissionssprecherin Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) sagte im Rat, heute dauere es 15 bis 20 Jahre, bis ein Windpark realisiert werden könne. Das sei einfach zu lange.
SVP sieht Volksrechte ausgehebelt
SVP-Sprecher Christian Imark (SO) forderte die Rückweisung der Vorlage an die Kommission mit dem Argument, die Schweiz sei kein Windland. Die installierten Windräder stünden an über 300 Tagen im Jahr still. Zudem würden die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung ausgehebelt. Ausserdem werde mit dem Vorgehen der Dringlichkeit versucht, die gescheiterte Energiestrategie noch zurechtzubiegen.
Aus allen anderen Fraktionen und auch von Bundesrat Albert Rösti erntete Imark jedoch Widerspruch: Die Bevölkerung könne sehr wohl noch mitreden, nämlich mit Einsprachen gegen die Nutzungsplanungen. Es brauche nach der Solaroffensive zum Ausbau von Fotovoltaikanlagen nun auch eine Offensive zum Ausbau der Windenergie. Denn diese falle vor allem im Winterhalbjahr an und sei sehr wichtig für die Netzstabilität.
«Einheimische und erneuerbare Energie soll erhöht werden», begründete Albert Rösti die Haltung des Bundesrats. Denn die Schweiz müsse rasch aus der Gefahr einer Mangellage rauskommen.
Kantone für Baubewilligung zuständig
Für eine bestimmte Zeit sollen die Standard-Verfahren für die Bewilligung von Windparkanlagen ausser Kraft gesetzt werden, nämlich bis in der Schweiz im Vergleich zu 2021 Windparks mit einer zusätzlichen Leistung von 600 Megawatt gebaut sind.
In dieser Zeit sollen die Kantone die Baubewilligung für Windkraftprojekte im nationalen Interesse erteilen. In der Regel tun das heute die Gemeinden. Voraussetzung dafür ist, dass eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorliegt. Gegen die Baubewilligung kann dann prinzipiell nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden.
Der Bundesrat sagte vergangene Woche, von der Vorlage könnten schweizweit sechs Projekte profitieren. Diese wiesen insgesamt 39 Windenergieanlagen auf und würden dank der Vorlage um zwei bis drei Jahre beschleunigt. Die Projekte könnten jährlich 250 Gigawattstunden Strom liefern, was 0.25 Terawattstunden entspricht. Sie stünden zurzeit im Bewilligungsverfahren.
In der Gesamtabstimmung passierte der Gesetzesentwurf mit 134 zu 51 Stimmen bei neun Enthaltungen. Damit geht das Gesetz als Nächstes in den Ständerat.