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Ausschaffung via Drittstaat Rückführung von Eritreern: Scheindebatte oder reale Möglichkeit?

Das Parlament will die Asylschraube anziehen. Die Schweizer Flüchtlingshilfe spricht von «reiner Symbolpolitik».

Seit Jahren weigert sich Eritrea, abgewiesene Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurückzunehmen. Nun sollen abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea von der Schweiz über einen Drittstaat in die Heimat zurückgeführt werden. So will es das Parlament.

Der Nationalrat hat am Montag eine entsprechende Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi angenommen. Zuvor hatte bereits der Ständerat der Forderung zugestimmt.

Abkommen mit Senegal als Vorbild

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Gössis Motion verlangt vom Bundesrat, ein Transitabkommen mit einem geeigneten Drittland abzuschliessen. Muster soll ein Abkommen von 2003 mit Senegal sein, das jedoch nie in Kraft war. Unterstützung erhielt sie im Nationalrat von der SVP, der Mitte-Partei und Gössis eigener FDP-Fraktion.

Der Nationalrat folgte der Motion mit 120 zu 75 Stimmen. Er änderte damit seine Meinung, denn im Dezember hatte er einen ähnlichen Vorstoss abgelehnt. Justizminister Beat Jans sprach sich gegen die Motion aus. Ein Transitabkommen wie jenes mit Senegal Anfang der Nullerjahre wäre wirkungslos, weil Eritrea seine Staatsangehörigen auch aus einem Drittland nicht zurücknehme.

Im Rat war allerdings umstritten, ob das überhaupt möglich ist. Die Verlagerung des Asylverfahrens in ein Drittland löse das Problem nicht und wäre teuer, argumentierte eine Minderheit.

Blosses Scheingefecht?

Die Ratsmehrheit sah es anders: Da sich eine Migrationspartnerschaft oder ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea nicht abzeichne, brauche es nun mehr Druck.

Das eritreische Regime akzeptiert keine Zwangsrückführungen – aus keinem Land der Welt.
Autor: Eliane Engeler Mediensprecherin Schweizer Flüchtlingshilfe

Die Schweizer Flüchtlingshilfe kritisiert die nun angenommene Motion scharf und spricht von «reiner Symbolpolitik». Gegenüber SRF News sagt Mediensprecherin Eliane Engeler: «Das eritreische Regime akzeptiert keine Zwangsrückführungen – aus keinem Land der Welt. Daran ändert auch ein Transitabkommen nichts.»

Asylsuchender aus Eritrea in Gang
Legende: Mit dem Entscheid äussert das Parlament auch seine Frustration über die Verweigerungshaltung des Regimes in Eritrea. Keystone/DPA (Symbolbild)

Freiwillig würden die Menschen ebenfalls nicht in ihr Heimatland zurückkehren. Am Ende müsse die Schweiz Eritreerinnen und Eritreer im Rahmen eines Transitabkommens also wieder aufnehmen. Diesen Standpunkt vertrat auch eine links-grüne Minderheit im Nationalrat.

Engeler schliesst: «Der Plan ist teuer, wirkungslos und weniger als 280 Personen wären davon betroffen. Das ist absolut unverhältnismässig.»

Wenn wir nichts unternehmen, dann müssen wir uns den Vorwurf gefallen lassen, dass wir die Augen zugemacht haben.
Autor: Christian Wasserfallen Nationalrat (FDP/BE)

Es scheint also fraglich, ob dem politischen Vorstoss wirklich Taten folgen. Das räumte auch Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE) in der Debatte ein: «Aber wenn wir nichts unternehmen, dann müssen wir uns den Vorwurf gefallen lassen, dass wir die Augen zugemacht haben.»

Parlament hofft auf abschreckende Wirkung

Mit der härteren Gangart will das Parlament offenkundig auch ein Signal aussenden: Wer aus Eritrea in die Schweiz kommen will, soll wissen, dass der möglicherweise wieder ausgeschafft wird.

Auch hier interveniert Engeler: «Die Forschung zeigt klar, dass Familie, Communitys, die Sprache und auch die kulturelle Nähe Hauptfaktoren bei der Wahl sind, wo jemand sein Asylgesuch stellt.» Heisst: Wer es nach Europa schafft, geht am ehesten dorthin, wo er oder sie Verwandte oder Landsleute hat. Die Asylpolitik eines Landes spiele demnach eine untergeordnete Rolle, sagt Engeler.

Gewalttätige härter anfassen

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Die Räte erteilten dem Bundesrat noch weitere Aufträge. Menschen, die wegen angeblicher Verfolgung im Heimatland geflüchtet sind, aber in der Schweiz dessen Regime gewaltsam unterstützen, wollen sie härter anfassen. Mit 131 zu 63 Stimmen nahm der Nationalrat eine Motion von Ständerat Andrea Caroni (FDP/AR) an, die entsprechende Anpassungen im Ausländerrecht fordert. Caroni hatte den Vorstoss mit Gewalt unter Anhängern des eritreischen Regimes und Oppositionellen begründet.

Zum Beispiel bei einer Schlägerei in Opfikon ZH im September 2023 wurden zwölf Männer verletzt. Über ein Dutzend Verfahren wurden eröffnet. Eine starke Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats lehnte wie der Bundesrat die Motion ab. Die Flüchtlingseigenschaft könne schon heute aberkannt werden, führte Sprecherin Céline Widmer (SP/ZH) aus. Justizminister Beat Jans sagte, der Bund habe eine strategische Begleitgruppe Eritrea eingesetzt, in der auch Kantone, Städte und Gemeinden vertreten seien. Diese könne Empfehlungen abgeben, welche Massnahmen nötig seien.

Abschliessend macht Engeler auf die Menschenrechtslage in Eritrea aufmerksam: «Solange die Menschen dort nicht frei leben können, Folter, Misshandlung und Zwangsrekrutierung riskieren, werden sie versuchen, das Land zu verlassen.» Aus Sicht der Flüchtlingshilfe ist also klar: Menschen aus Eritrea werden weiter in die Schweiz kommen – und die Pläne für eine Rückführung sind illusorisch.

SRF 4 News, 11.06.2024 ; 

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