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Beschwerde gegen Schweiz vor UNO-Kinderrechtsausschuss
Aus Echo der Zeit vom 23.01.2024. Bild: KEYSTONE/Gaetan Bally
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Ausschluss von Regelschule Eltern von autistischem Kind gelangen an UNO-Ausschuss

Sollen behinderte Kinder die Regelschule oder eine heilpädagogische Schulen besuchen? Diese Frage spaltet die Schweiz zunehmend.

Die Eltern eines Jungen mit frühkindlichem Autismus möchten, dass ihr Kind die Regelschule besucht. Sie finden, das wäre besser für seine Entwicklung, weil er von den anderen Kindern lernen und profitieren könnte. Doch die Behörden und Gerichte sehen das anders. Das Bundesgericht hat vor einem Jahr in einem Urteil geschrieben, den Bedürfnissen des Jungen könne an einer Sonderschule besser Rechnung getragen werden.

Mutter bringt Kind zur Schule
Legende: Eigentlich gilt seit 2011 der Grundsatz: Integration vor Separation. Doch noch immer entscheiden die Behörden in vielen Fällen, es sei besser für ein Kind, eine Sonderschule zu besuchen. Jetzt haben die Eltern eines betroffenen Kindes Beschwerde vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss gegen die Schweiz eingereicht. Keystone/Laurent Gillieron (Symbolbild)

An der Regelschule sei die enge individuelle Förderung, die das Kind brauche, nicht umsetzbar. Jetzt haben die Eltern mithilfe von Inclusion Handicap, der Dachorganisation der Behindertenverbände, Beschwerde vor dem UNO-Kinderrechtausschuss eingereicht. Es ist das erste Mal, dass sich jemand aus der Schweiz individuell vor diesem Ausschuss darüber beschwert, dass ein behindertes Kind nicht in die Regelschule integriert wird.

Verbindlicher Entscheid für die Schweiz

Caroline Hess-Klein von Inclusion Handicap sagt, dass die Einführung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 ein neues Bewusstsein in der Schweiz geschaffen habe – auch bei den Behindertenorganisationen. «Kinder mit Behinderungen sollten demnach ein Recht darauf haben, mit anderen Kindern die Regelschule zu besuchen und die nötige Unterstützung zu erhalten.» Dies erkläre, warum erst jetzt eine Familie mit einer entsprechenden Beschwerde an den UNO-Ausschuss gelange.

Weil die Eltern des Jungen vorsorgliche Massnahmen beantragt haben, könnte es recht schnell gehen, bis der Ausschuss erste Empfehlungen abgibt, wenn auch noch provisorische. Hess-Klein geht von ein paar Wochen aus. Und diese Empfehlungen sind für die Schweiz verbindlich: «Indem die Schweiz das Fakultativ-Protokoll ratifiziert hat, hat sie sich verpflichtet, diese Einzelfall-Entscheidungen des Ausschusses umzusetzen.»

UNO kritisiert Schweiz bereits

Bisher hat die Schweiz kein allzu gutes Bild abgegeben: Ein anderes UNO-Gremium, der Behindertenrechtsausschuss, hat die Schweiz in einem Staatenbericht für die hohe Anzahl Kinder an Sonderschulen kritisiert. Er empfahl der Schweiz unter anderem, Ressourcen von den Sonderschulen in die Regelschule zu übertragen. Das sei bis jetzt nicht passiert, sagt Hess-Klein: «Wir konnten noch keine Entwicklung feststellen.» Stattdessen gehe die Diskussion in die andere Richtung: «Viele Lehrerinnen und Lehrer sagen, dass es sie überfordere, auch noch Kinder mit Behinderungen zu integrieren.»

Dies zeige, dass das System noch nicht so aufgegleist sei, dass Inklusion verwirklicht werden könne – es brauche dringend Lösungen. Wie diese Lösungen aussehen könnten – zumindest im Fall des konkreten Jungen – dafür geben möglicherweise bald die Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses Anhaltspunkte.

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Echo der Zeit, 23.01.2024, 18 Uhr

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