- Am Donnerstag gab es eine Aussprache zwischen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) und der Bundeskanzlei zum mutmasslichen «Unterschriften-Bschiss».
- Die Kommission verlangt Klarheit, sieht aber noch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
- Gemäss der am Montagabend publizierten Tamedia-Recherche sollen kommerzielle Unternehmen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben.
Die Präsidentin der SPK-N, Greta Gysin (Grüne/TI), hat die Medien über die Aussprache informiert. «Es war wichtig, dass sich die SPK schnell mit diesem Thema auseinandersetzt.» Bundeskanzler Viktor Rossi sei bei der Sitzung anwesend gewesen, sagte Gysin. Nach Ansicht der Mehrheit funktioniere die doppelte Kontrolle in den Gemeinden und bei der Bundeskanzlei. Sie hätten ja den Fall ans Licht gebracht.
Bundeskanzlei führt verstärkt Kontrollen durch
Die Bundeskanzlei führt nach eigenen Angaben verstärkte Kontrollen durch bei Listen aus Kantonen, aus denen ihr Hinweise auf Unterschriftenfälschungen vorliegen. Derzeit prüft sie, ob bei der Prävention, Instruktion, Wissenschaft und Rechtssetzung weitere Sofortmassnahmen angezeigt und nötig sind.
Das vor drei Jahren im Parlament gescheiterte Verbot von kommerziellen Unterschriftensammlungen wird vorerst nicht neu lanciert. Es gebe noch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, sagte Gysin. «Die Mehrheit kam zum Schluss, dass es noch zu früh ist, um tätig zu werden.» Zunächst sollten die verschiedenen Strafuntersuchungen abgewartet werden.
«Niemand in der Kommission unterschätzt das Thema», so Gysin weiter. Die Kommission habe vor ihrem Entscheid, abzuwarten, verschiedene Anträge für Gesetzesänderungen diskutiert. Abgelehnt hat sie zum Beispiel zusätzliche Stichprobenkontrollen von gesammelten Unterschriften.
Genauer untersuchen
Die SPK-N will die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) einladen, den Fall genauer zu untersuchen. Laut Gysin wurde ein entsprechender Brief formuliert. Die Untersuchung der GPK-N solle zeigen, wo Probleme lägen und wo die SPK-N gegebenenfalls tätig werden könnte.
Anfang Woche war nach einer Tamedia-Recherche bekannt geworden, dass kommerzielle Unternehmen beim Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen betrogen haben sollen. Es geht um mutmasslich Tausende gefälschte Unterschriften, falsche Adressen, Geburtsdaten oder kopierte Namen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt.
SPK-Präsidentin Gysin hatte daraufhin die Forderung nach einem Verbot von bezahlten Unterschriftensammlungen aufs Tapet gebracht. Bürgerliche Ratsmitglieder zeigten sich aber skeptisch. Kleine Gruppierungen würden benachteiligt, sagte etwa Nationalrat Christian Wasserfallen (FDP/BE).