- Wer im Rollstuhl sitzt, soll im öffentlichen Verkehr (ÖV) künftig mit weniger baulichen Hindernissen konfrontiert sein.
- Der Bundesrat hat für Haltestellen von Bussen, Zügen und anderen Verkehrsmitteln neue Regeln erlassen.
- Eine öffentlich zugängliche Informationsplattform soll die Behindertengerechtigkeit aller Haltestellen im ÖV dokumentieren.
Zu den aktualisierten Verordnungen, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgearbeitet hat, gehört eine Reihe weiterer Vorgaben. Neu müssen unter anderem Fernbusse mindestens zwei Rollstuhlplätze anbieten. Fernbusse, die in der Schweiz unterwegs sind, müssen Toiletten an Bord behindertengerecht anpassen.
Weiter sollen Seilbahnen genügend Manövrierfläche für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer bereitstellen. In Seilbahnkabinen sollen Kundeninformations- und Notruf-Systeme auch für Behinderte zugänglich sein.
Der Bund legt zudem fest, welche Neigung Rollstuhlfahrende beim Befahren des Spalts zwischen Perron und Zug maximal bewältigen müssen.
Ausgenommen von den Regeln werden Bahnhöfe auf dem Hauptnetz, die in Kurven liegen und bei denen seitlich überhöhte Gleise erstellt wurden, damit die Züge schnell durchfahren können. An diesen Bahnhöfen ist das Bahnpersonal beim Ein- und Aussteigen behilflich.
Gleiche Regeln in der EU
Eine öffentliche Informationsplattform soll weiter über die Behindertengerechtigkeit aller Haltestellen im öffentlichen Verkehr Auskunft geben, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) schreibt. Die Daten sollen es innovativen Unternehmen ermöglichen, neue Apps oder andere Anwendungen für eine einfache Nutzung des ÖV durch Menschen mit Behinderung zu entwickeln.
Die neuen Regelungen der Eisenbahnverordnung und der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs treten am 1. November in Kraft.
Viele Regeln würden denjenigen in der EU angepasst, sodass behinderte Personen bei grenzüberschreitenden Reisen nicht unnötige Schranken überwinden müssten, heisst es in der Mitteilung des Uvek.