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Baubeschwerde gegen Berghütte Wie eine abgelegene Alp zum Fall für das Bundesgericht wurde

In der Val Mora in Graubünden darf eine Berghütte nicht zur SAC-Hütte ausgebaut werden. Das Bundesgericht gewichtet den Naturschutz höher.

Kein fliessendes Wasser, keine Elektrizität, kein Handyempfang: An einem der abgelegensten Orte der Schweiz, in der Val Mora, einem Seitental des Münstertals im Unterengadin, liegt die Alp Sprella mit zwei kleinen Hütten auf 2128 Meter über Meer. Dort wollte der Schweizer Alpen-Club SAC eine bestehende Hütte mit Stall in eine SAC-Hütte umwandeln.

Jetzt stützt das Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Um- und Neubau der Hütte auf der Alp Sprella. Umwelt­schutz­organisat­ionen klagten gegen den Neubau einer Kläranlage auf der Alp sowie gegen die Umnutzung einer bestehenden Hütte in eine SAC-Hütte.

Schon beim Baugesuch gab es Einwände

Die Geschichte um den Bau zieht sich seit bald 15 Jahren hin. Bereits 2010 reichte der SAC ein entsprechendes Baugesuch ein. Die Alp Sprella sollte ein Ausgangspunkt werden für Wander-, Berg- und Biketouren – zum Beispiel für den Nationalpark-Panorama-Weg am Fuss des Piz Dora. Für das SAC-Angebot wäre diese Hütte eine Bereicherung gewesen.

Allerdings gab es schon beim Baugesuch Einwände. Sieben Jahre später gab es erneut ein Baugesuch – in abgespeckter Version: ohne Winterbetrieb, ohne Verbindungstrakt, ohne Bike-Unterstand und mit reduzierter Bettenzahl.

Zwei Alphütten mit Kühen auf einer Wiese vor einem Bergpanorama
Legende: Zwei Hütten, ein paar Kühe und Bergidylle: Die Alp Strella in der Val Mora. zvg/Schweizer Alpen-Club/Sektion Engiadina Bassa Val Müstair

Die Baubewilligung traf 2021 ein, wogegen die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der WWF und Pro Natura Beschwerde einreichten. Die Kritik: Schon jetzt würden viele Berggängerinnen und -gänger in die Val Mora kommen. Eine moderne SAC-Hütte würde noch mehr Leute anziehen, was die unberührte und einzigartige Natur in diesem abgelegenen Tal stören könnte.

Das Verwaltungsgericht Graubünden wies die Beschwerde der Naturschutzorganisationen ab, der WWF und Pro Natura zogen daraufhin – im November 2022 – den Fall vor das Bundesgericht weiter. Das Projekt stand wegen der aufschiebenden Wirkung des laufenden Verfahrens still.

Neue Unterkunft «nicht zwingend»

Jetzt urteilt das Bundesgericht: Die Beschwerde wird gutgeheissen. Als Begründung heisst es unter anderem, es brauche an diesem Standort auf der Alp Sprella diese Unterkunft nicht zwingend. Wer die Val Mora besuchen wolle, könne auch im Haupttal, der Val Müstair, übernachten.

Die Krux liegt in der Tatsache, dass die Gebäude in der Landwirtschaftszone liegen. Es bedarf deshalb einer sogenannten Standortgebundenheit des Projekts. Die vorinstanzliche Baubewilligung für die neue SAC-Hütte ist damit aufgehoben.

Es bleibt in der Val Mora also alles so, wie es jetzt ist. An diesem abgelegenen Ort, ohne fliessendes Wasser, ohne Elektrizität, ohne Handyempfang.

Regionaljournal Graubünden, 16.1.2025, 12:03 Uhr ; 

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