- Die Betreiber von Wasserkraftwerken sollen in Zukunft weniger Umweltmassnahmen bei Konzessionserneuerungen ergreifen müssen.
- Die mögliche Änderung im Gesetz geht auf eine parlamentarische Initiative vom Berner Nationalrat Albert Rösti (SVP) zurück.
- Der Bundesrat unterstützt diese potentielle Gesetzesänderung. Allerdings sollen Massnahmen für die Natur angeordnet werden können.
In den nächsten Jahren laufen viele Konzessionen bestehender Wasserkraftwerke aus. Sie müssen erneuert werden. Deshalb hat SVP-Nationalrat Albert Rösti nun die parlamentarische Initiative eingereicht.
Bis anhin schreibt das Gesetz vor, dass der bei einer Konzession benötigte Umweltverträglichkeitsbericht auf den Ausgangszustand Bezug nimmt. Damit ist der Zustand gemeint, wenn die Anlage nie gebaut worden wäre. Die Initiative will im Gesetz verankern, dass bei Konzessionserneuerungen bei Wasserkraftwerken nicht dieser Zustand als Referenz genommen wird, sondern der Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Konzessionserneuerung. Der Referenzrahmen für Umweltmassnahmen ändert sich dadurch stark.
Bundesrat will Umwelt nicht ganz vergessen
Der Bundesrat sieht in dem Vorstoss eine Möglichkeit, Rechtssicherheit zu schaffen und die Verfahren zu vereinfachen. Er stimmt dem von der Umweltkommission des Nationalrats (Urek) erarbeiteten Vorschlag zu. Anders als die Kommissionsmehrheit will er aber eine gesetzliche Grundlage schaffen, damit bei einer Konzessionserneuerung nach Möglichkeit und verhältnismässig Massnahmen für die Natur und die Landschaft angeordnet werden können.