Über 7.5 Milliarden Franken hat der Bundesrat bis Ende September ausgegeben, um Betriebe mit Kurzarbeit zu unterstützen. Die Gelder wurden schnell und unkompliziert gesprochen.
Warnung vor grosser Missbrauchsgefahr
Aber es gibt ein Problem – weil der Arbeitgeber keine detaillierten Angaben mehr machen muss, um Kurzarbeits-Entschädigungsgelder zu erhalten, könnten die Arbeitslosenkassen gar nicht überprüfen, ob der Anspruch gegeben ist. Das berge eine grosse Missbrauchsgefahr.
Um diese aufzudecken, sei man auf sogenannte Whistleblower angewiesen, sagt Brigitte Christ, stellvertretende Chefin der Finanzkontrolle: «Über die Whistleblowing-Linie haben wir bis Ende September 213 Meldungen bekommen. Also mögliche Hinweise auf unsaubere Abläufe im Bereich der Kurzarbeits-Entschädigung. Davon sind nach den ersten Analysen 178 Unternehmen betroffen, die ein Gesamtvolumen von 145 Millionen Franken bezogen haben.»
Sechs Strafanzeigen ausgesprochen
Nach Tipps von Whistleblowern wurden bisher 36 Unternehmen kontrolliert und sechs Strafanzeigen ausgesprochen.
Die Finanzkontrolle kritisiert in ihrem Bericht, dass der Bundesrat dieses vereinfachte Verfahren beim Antrag auf Kurzarbeit bis Ende Jahr verlängert hat. Dies sei nicht nötig gewesen, da sich mittlerweile viele Kantone organisiert hätten, schreibt die Finanzkontrolle in ihrem Bericht weiter.
Seco widerspricht Finanzkontrolle
Beim für die Kontrolle zuständigen Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) ist man anderer Meinung. Das vereinfachte Verfahren biete genau die gleichen Kontrollmöglichkeiten wie das ursprüngliche ordentliche Verfahren, auch wenn Arbeitgeber weniger Angaben machen müssen.
Man könne deshalb die Kritik der Finanzkontrolle an diesem sogenanntem summarischen Verfahren bei der Kurzarbeits-Entschädigung nicht nachvollziehen.