- Die Finanzkontrolle (EFK) untersuchte 94'000 der gesprochenen Corona-Kredite mit einem Umfang von 11,4 Milliarden Franken.
- Hinweise auf möglichen Missbrauch sieht sie laut Zwischenbericht in gut 400 Fällen. Das ist weniger als ein Prozent.
- Bei den möglichen Missbrauchsfällen handelt sich um Bürgschaften im Umfang von 88 Millionen Franken.
Dabei geht es etwa um Dividenden, die trotz eines Verbotes ausbezahlt worden sind, um Doppelauszahlungen oder um falsche Angaben zum Umsatz. Bei einem von zehn Anträgen weiche der deklarierte Umsatz um mehr als 25 Prozent vom Betrag ab, der für die Berechnung der Mehrwertsteuer angegeben worden sei, schreibt die EFK. Beim Zwischenbericht handelt es sich um die erste repräsentative Analyse.
Wie viele Missbräuche sich hinter den vergebenen Mitteln verbergen, wird man erst im Laufe der Zeit feststellen können.
Um die Gelder schnell an die Bedürftigen zu bringen, habe man die Kontrollen reduziert oder gar nicht erst durchgeführt, sagt die stellvertretende Chefin der Eidgenössischen Finanzkontrolle Brigitte Christ. «Wie viele Fehler und Missbräuche sich hinter den vergebenen Mitteln verbergen, wird man erst im Laufe der Zeit feststellen können.»
«Kein Massenphänomen»
Unter den rund 124'000 ausgewerteten Krediten finden sich gut 400 Fälle, bei denen ein Missbrauch vorliegen könnte. «Man kann hier nicht von einem Massenphänomen ausgehen», erklärt Christ. Es sei auch noch nicht klar, ob es sich bei den 400 Fällen überhaupt um Missbräuche handelt. «Es sind noch keine bewiesenen Betrugsfälle. Diesen Fällen muss man im Einzelfall noch nachgehen.» Ihre Befunde leitet die EFK nun an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) weiter.
Banken profitieren
Die EFK hat zudem den Zinsertrag errechnet, mit dem Banken rechnen können, die im Auftrag des Bundes Kredite vergeben. Beim aktuellen Referenzzinssatz von -0,75 Prozent dürfte dieser Betrag rund 110 Millionen Franken betragen. «Die Solidarbürgschaften werden zwar zu null Prozent herausgegeben, aber die Banken bekommen gleichwohl eine Vergütung dafür – über die aktuelle Negativzinsregelung», sagt Christ. Die Berechnung des Zinsertrags sei aus Gründen der Transparenz erfolgt.
Über eine Milliarde für Kurzarbeit ausbezahlt
Der grösste Anteil an Solidarbürgschaften ging an den Detail- und Grosshandel. Danach folgten das verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe sowie das Gastgewerbe und Beherbergungsbetriebe. Der durchschnittliche Betrag lag bei rund 122'000 Franken.
Für Kurzarbeit wurden bis 6. Mai Zahlungen von über 1 Milliarde Franken ausgelöst, wie die EFK schreibt. Betroffen waren mehr als 700'000 Angestellte oder jede siebte erwerbstätige Person in der Schweiz.