Das Berner Obergericht muss entscheiden, ob der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl verwahrt bleibt. Dieser wehrt sich gegen die im März 2020 verfügte Massnahme.
Der Rentner schrieb dem Gericht in einem Brief, er halte die Beschwerdekammer nicht für unabhängig und werde deshalb nicht erscheinen. Es handle sich um einen «Streik» gegen die «Korruption der Berner Behörden». Die Beschwerdekammer entschied während der Verhandlung, auf Kneubühls Anwesenheit zu verzichten. Kneubühls Position sei ja aus seinen vielen Eingaben an die Gerichte bestens bekannt.
Auch Kneubühls Verteidiger war einverstanden, auf eine polizeiliche Vorführung des Beschwerdeführers zu verzichten. Er sagte, Kneubühl wünsche sich eine Aufarbeitung der Ereignisse im Jahr 2010. Er habe aber begriffen, dass es jetzt nur um die Frage gehe, ob er verwahrt werden solle oder nicht.
Das Berner Obergericht wird seinen Entscheid über die Verwahrung Kneubühls voraussichtlich am Donnerstag bekannt geben.