- Ein wegen Weinpanscherei angeklagter Walliser Winzer erhält 42 Monate Gefängnis ohne Bewährung.
- Er soll zwischen 2009 und 2016 mehrere hunderttausend Liter ausländischen, schaffhausischen oder quotenfreien Wein unter der Bezeichnung AOC Valais verkauft haben.
Es ist ein hartes Urteil: Der Weinbauer und Weinhändler wurde vom Gericht in Sitten wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung und Anstiftung zur Urkundenfälschung verurteilt. Dazu muss der Mann über 1.9 Millionen Franken Busse bezahlen.
Es handelt sich um die höchste Strafe, die in einem Fall im Zusammenhang mit dem Weinbau im Wallis ausgesprochen wurde. In der Verhandlung hatten die Staatsanwaltschaft und die Klägerseite fünf Jahre Gefängnis gefordert.
Laut Anklageschrift soll der Winzer mehr als 50 gefälschte Rechnungen und 23 falsche Buchungen erstellt haben. Fälschungen, die im Namen von einem Dutzend Walliser Weinkellereien ausgestellt wurden, und Lieferungen von mehr als 600'000 Litern des «AOC-Weins» aus dem Wallis betrafen.
Zu den Hauptkäufern dieser gefälschten Weine gehörten Schwergewichte des Schweizer Weinhandels wie die Caves Garnier, die Fenaco, Mövenpick Wein oder auch Giroud Vins SA. In der Verhandlung hatten die Staatsanwaltschaft und die Klägerseite fünf Jahre Gefängnis gefordert.
Ausgeklügeltes System
Die Käufe verschleierte der Winzer, indem er gefälschte Rechnungen in seine Buchhaltung aufnahm, die Leistungen im Weinkeller, Abfüllungen oder Beratungen abdeckten.
Der Angeklagte «hat sich eines Lügengebäudes bedient und ein ganzes betrügerisches, undurchsichtiges und ausgeklügeltes System aufgebaut», hatte die stellvertretende Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis während des Prozesses ausgeführt. Bei der Urteilsverkündung hob die Gerichtspräsidentin ihrerseits «ein System» hervor, das aufgebaut wurde, um den Ursprung des Weins zu verbergen und das AOC-Wallis-Label zu missbrauchen.
Der Angeklagte habe «dank der erzielten Gewinnspannen erhebliche Gewinne gemacht», stellte die Gerichtspräsidentin fest. Während des Prozesses hatte der Angeklagte zugegeben, falsche Rechnungen ausgestellt und Walliser Wein ausserhalb der Quote unter dem AOC-Label verkauft zu haben. Er hatte jedoch bestritten, Schaffhauser Wein oder ausländischen Wein unter dieser Bezeichnung verkauft zu haben.
Die Verteidigung hatte daher einen teilweisen Freispruch für ihren Mandanten gefordert.