Heute begann in Sitten VS der Prozess gegen den Weinhändler, der über 800'000 Liter ausländischen Weins als Walliser Wein verkauft haben soll. Dabei geht es um die Bezeichnung «AOC Wallis» – eine geschützte Bezeichnung, die nur geprüfte Weine tragen dürfen.
Die Anklage spricht von elf Millionen Franken, die der Weinhändler zwischen 2009 und 2016 kassiert haben soll. Der Beschuldigte muss sich wegen Veruntreuung, Betrug, Warenfälschung und Urkundenfälschung vor Gericht verantworten.
Aceto Balsamico statt Walliser Wein
Laut Anklageschrift soll er mehr als 50 gefälschte Rechnungen und 23 falsche Buchungen erstellt haben. Fälschungen, die im Namen von einem Dutzend Walliser Weinkellereien ausgestellt wurden, und Lieferungen von mehr als 600'000 Litern des «AOC-Weins» aus dem Wallis betrafen.
Diese Lieferungen hatten in Wirklichkeit nie stattgefunden. Zu den Hauptkäufern dieser gefälschten Weine gehörten Schwergewichte des Schweizer Weinhandels wie die Caves Garnier, die Fenaco, Mövenpick Wein oder auch Giroud Vins SA, berichtet der «Nouvelliste».
Am heutigen Prozesstag gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei sich keiner Schuld bewusst. Zwar habe er tatsächlich spanischen Wein eingekauft, aber diesen dann direkt an einen anderen Walliser Weinhändler weiterverkauft. Und der habe Essig daraus gemacht: guten Aceto Balsamico.
Fünf Jahre Gefängnis gefordert
Die Staatsanwältin sah dies anders. Eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten habe ein Dokument zutage gefördert, das genau beschreibe, in welchen Mengen dieser den Walliser Wein mit ausländischem Wein gepanscht habe. Darum fordert sie fünf Jahre Gefängnis. Dies sei die einzige angemessene Strafe, um den Beschuldigten von der Schwere seines Vergehens zu überzeugen.
Weiter fordert die Staatsanwaltschaft, dass sämtliche Fahrzeuge des Angeklagten – insgesamt sechs Autos im Wert von über 600'000 Franken – verkauft werden und der Erlös dem Kanton Wallis zugutekommt. Auch er gehört zu den Geschädigten.
Die letzte Forderung: Der Beschuldigte muss den gesamten Gewinn, den er mit der Panscherei verdient hat, zurückzahlen. Das wären dann zwölf Millionen Franken.
Die Urteilsverkündung ist am 2. September. Es gilt die Unschuldsvermutung.