- In den Bundesasylzentren bleiben muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger dauerhaft tätig. Der Staatssekretariat für Migration (SEM) hat nach einem zweijährigen Pilotprojekt die reguläre Fortführung des Angebots beschlossen.
- Die Präsenz der Seelsorgenden werde sowohl von Migrantinnen und Migranten als auch vom Personal geschätzt, heisst es vom SEM.
- Zur längerfristigen Finanzierung des Angebots soll das Asylgesetz angepasst werden.
In den vier Asylregionen Zürich, Westschweiz, Ostschweiz und Tessin sowie Zentralschweiz arbeiten insgesamt sechs muslimische Seelsorgende, darunter eine Frau. Daneben sind in den Zentren auch Christliche tätig.
Auch zur Konfliktprävention im Einsatz
Das Pilotprojekt habe zu überaus positiven Ergebnissen geführt, teilt das SEM mit. Muslimische Seelsorgende stellten für die Asylzentren eine wertvolle Ressource dar. Die Asylsuchenden nähmen die Dienstleistung gerne in Anspruch. Das in den Zentren tätige Personal schätze die religiösen, kulturellen und sprachlichen Kompetenzen der Seelsorgenden.
In den Asylzentren des Bundes ist die Zahl von Aggressionen, Drohungen, Belästigungen und weiteren Vorfällen im Verhältnis zur Anzahl von Asylsuchenden im vergangenen Jahr gesunken. Das SEM führte die Entwicklung gemäss Angaben von letzter Woche unter anderem auf das Präventionsangebot zurück. Zu diesem zählen beispielsweise Beauftragte für Konfliktprävention sowie die muslimischen Seelsorgenden.
Vorlage zur Gesetzesrevision in Vernehmlassung
Die Kosten für die muslimische Seelsorge belaufen sich auf rund 450'000 Franken pro Jahr. Das Geld in der Pilotphase stammte aus dem Betriebskredit der Bundesasylzentren.
Um die Finanzierung langfristig sicherzustellen, will das SEM die Rechtsgrundlage im Asylgesetz präzisieren. Daher wurde eine entsprechende Bestimmung in die Vorlage zur Revision des Asylgesetzes aufgenommen. Diese ist seit dem 25. Januar in der Vernehmlassung.