Was ist das Rahmenabkommen? Das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU soll übergreifende Fragen zu den bilateralen Verträgen mit der Schweiz regeln. Einerseits würde in diesem Abkommen festgelegt, wie Streitigkeiten über die bilateralen Verträge beigelegt werden sollen. Andererseits stünde im Rahmenabkommen, dass die Schweiz künftig Änderungen von gewissem EU-Recht übernimmt – vorbehalten blieben die Volksrechte.
Unter das Rahmenabkommen fielen nicht alle der 120 Verträge mit der EU. Nach dem Willen des Bundesrats sollen es jene fünf Verträge sein, die der Schweiz den Zugang zum europäischen Markt sichern: die Land- und Luftverkehrsabkommen, das Personenfreizügigkeitsabkommen, das Landwirtschaftsabkommen und das Abkommen über den Abbau von technischen Handelshemmnissen. Laut dem Bundesrat ist die EU damit grundsätzlich einverstanden.
Warum will die EU ein Rahmenabkommen? Für die EU gilt grundsätzlich: Zugang zum EU-Binnenmarkt hat, wer im Gegenzug das Recht dieses Binnenmarktes akzeptiert. Dazu gehört grundsätzlich auch ein Gremium, das im Streitfall entscheidet. Das verlangt die EU auch von anderen Nicht-Mitgliedern, die am Binnenmarkt teilnehmen wollen, etwa von Norwegen.
Was hätte die Schweiz von einem Rahmenabkommen und was droht ihr bei einem Scheitern? Laut der EU-Position ist ein Rahmenabkommen die Voraussetzung für alle neuen Verträge mit der Schweiz. Im Interesse der Schweiz ist hier insbesondere ein Stromabkommen, das der Schweiz den vollen Zugang zum europäischen Energiemarkt sichern würde. Kommt kein Rahmenabkommen zustande, könnte die EU Anpassungen von bestehenden Abkommen und Vereinbarungen blockieren. Wie die EU wirklich auf ein Scheitern der Verhandlungen reagieren würde, ist laut Aussagen des Bundesrats nicht klar.
Wo sind die Streitpunkte beim Rahmenabkommen? Lange umstritten war das Verfahren, wie Streitigkeiten beigelegt werden sollen. Sich hier dem EU-Gerichtshof unterzuordnen, ist für die Schweiz aus innenpolitischen Gründen keine Option – Stichwort «fremde Richter». Unterdessen liegt eine Lösung auf dem Tisch, mit der offenbar beide Seiten einverstanden sind: Ein spezielles Schiedsgericht. Es bestünde aus je einer Vertretung von EU und Schweiz, sowie aus einer dritten Person aus einem Drittstaat.
Auch bei einem anderen Streitpunkt sind die Verhandlungen – immer laut dem Bundesrat – auf der Zielgeraden. Hier geht es um die staatlichen Beihilfen, welche die Schweiz via Garantien, Steuern oder Subventionen Firmen gewährt – zum Beispiel den Kantonalbanken.
Grösster Stolperstein bleiben aber die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Sie sollen die Schweizer Löhne schützen. Zeigt sich die Schweiz in diesem Punkt kein bisschen flexibel, hält der Bundesrat ein Scheitern der Verhandlungen für wahrscheinlich.