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Bezug von Vorsorgegeldern «Tax the rich» – Bundesrat zielt auf Reiche

Der Bundesrat will Privilegien beim Bezug von Vorsorgekapital reduzieren. Treffen wird es vor allem Wohlhabende. Hingegen könnten Ehepaare von einer tieferen Besteuerung profitieren.

Der Bund will nicht nur sparen, sondern auch die Steuereinnahmen erhöhen. Zumindest beim Vorsorgesparen. So will der Bund beim Bezug des Kapitals aus der zweiten und dritten Säule höhere Tarife anwenden. Die Vorschläge dazu hat der Bundesrat am Mittwoch im Rahmen des Entlastungspaketes 27 in die Vernehmlassung gegeben.

Bundesrat zielt auf Gutverdienende

Wie die Berechnungen der Steuerverwaltung zeigen, zielt der Bund vor allem auf die Gutverdienenden und Vermögenden ab. Auf die, die während ihres Erwerbslebens viel in die Altersvorsorge einzahlen konnten.

Wer sich zum Beispiel das Pensionskassenguthaben von einer Million Franken auszahlen lässt, bezahlt aktuell 23'000 Franken Bundessteuer. Zukünftig könnte er mit einem Betrag von über 42'000 Franken zur Kasse gebeten werden, fast 20'000 Franken mehr als bislang.

Bezüge in Millionenhöhe stärker belastet

Ein Banken-CEO, der vielleicht gar 10 Millionen in der zweiten Säule angespart hat und sich bei der Pensionierung den gesamten Betrag auszahlen lässt, müsste fast 488'000 Franken mehr an Steuern bezahlen als bislang.

Auch kleinere Kapitalbezüge, zum Beispiel die Auflösung eines Dritte-Säule-Kontos, werden stärker besteuert. Wer 100'000 Franken gespart hat, der bezahlt aktuell 547 Franken (Verheiratete-Tarif 372 Franken). Neu müsste er 595 Franken zahlen, 48 Franken mehr.

Individualtarif für Ehepaare

Durch einen Systemwechsel kann es aber auch zu Ersparnissen kommen. So sollen zukünftig die Kapitalbezüge von Ehepaaren individuell berechnet werden. Wenn heute beide Ehepartner je ein Dritte-Säule-Konto mit 100'000 Franken auflösen, dann kostet der Bezug zusammen 2'414 Franken an Steuern. Zukünftig aber nur noch knapp 1200 Franken total. Das ergibt eine Steuerersparnis von 1224 Franken.

Für Verheiratete würden Bezüge erst ab circa 300'000 Franken zu einem Verlustgeschäft. Bei tieferen Beiträgen würde sich der Tarifsystemwechsel auszahlen.

Ein Stempel auf dem Steueramt von Uster.
Legende: Der Bezug von Vorsorgegeldern aus der dritten Säule der Pensionskasse kann dreimal steuerlich privilegiert werden. Keystone / CHRISTIAN BEUTLER

Das Ziel des Tarif- und Systemwechsels: Neben Mehreinnahmen generieren, will der Bundesrat auch Steuerprivilegien reduzieren. Denn das Geld, das in die Altersvorsorge fliesst, kann bis zu dreimal von Steuervorteilen profitieren. Wer einen Betrag in die dritte Säule oder in die Pensionskasse einzahlt, kann diesen auf der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Auch während der Sparphase fallen keine Steuern an.

Begründet wird dieses Steuerprivileg damit, dass es ein gesellschaftliches Interesse am Alterssparen gibt. Im Alter sind dann die Pensionierten mit Vermögen weniger darauf angewiesen, Ergänzungsleistungen oder andere finanzielle Hilfen vom Staat zu beziehen.

Ungleichbehandlung der Rente

Bei der Auszahlung der Vorsorgegelder gibt es ein drittes Steuerprivileg. Die bezogene Summe wird in den Kantonen und beim Bund zu einem reduzierten Satz besteuert. Das angesparte Pensionskassenkapital kann bei der Pensionierung vollständig oder teilweise bezogen werden. Die dritte Säule wird immer vollständig ausbezahlt.

Wer hingegen monatlich eine Rente aus der Pensionskasse bezieht, der bezahlt Einkommensteuern zum Normaltarif. Das hat zur Folge, dass der Rentenbezüger im Verhältnis mehr Steuern bezahlt als derjenige, der das Vorsorgekapital zu einem reduzierten Tarif bezieht.

Geschätzte Mehreinnahmen von 160 Millionen Franken

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Die Expertengruppe um Serge Gaillard, dem ehemaligen Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, wollte die Kapitalbezüge von Pensionskassenguthaben dem Rentenbezug gleichstellen. Das hätte Mehreinnahmen von 220 Millionen ergeben. Nach massiven Protesten von bürgerlicher Seite hat der Bundesrat das neue Modell mit tieferen Steuertarifen vorgeschlagen.

Der Bund rechnet so noch mit Zusatzeinnahmen von 160 Millionen Franken. Die vorgeschlagenen Anpassungen beziehen sich nur auf die Steuertarife des Bundes, die kantonalen Tarife sind nicht betroffen. Das Parlament muss den Änderungen zustimmen. Das letzte Wort könnte die Stimmbevölkerung haben.

Echo der Zeit, 29.1.2025, 18 Uhr;stal

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