- Um die steigenden Ausgaben für Armee, AHV und weitere Projekte gegenfinanzieren zu können, müssen andernorts Abstriche gemacht werden.
- Mit einem Massnahmenpaket soll das Bundesbudget im Jahr 2027 um 2.7 Milliarden und im Jahr 2028 um 3.6 Milliarden Franken entlastet werden.
- Insgesamt 59 Massnahmen schickt der Bund in die Vernehmlassung.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zum sogenannten Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet. Nötig ist dieses, weil der Bund in den Jahren 2027 und 2028 gemäss aktueller Finanzplanung strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken erwartet. «Das ist auf das deutlich schnellere Wachstum der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen zurückzuführen», schreibt der Bundesrat.
Beispielsweise habe das Parlament ein rascheres Armeewachstum beschlossen, was jährliche Mehrausgaben von rund einer halben Milliarde Franken bedeutet. Zudem sei die Finanzierung der 13. AHV-Rente nach wie vor ungeklärt, die den Bund bereits ab 2026 mit bis zu einer Milliarde Franken zusätzlich belasten könnte.
«Die Umsetzung der Massnahmen ist nicht zuletzt Voraussetzung für ein beschleunigtes Armeewachstum und für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Mit weiteren bedeutenden Mehrbelastungen sei im Zusammenhang mit dem EU-Dossier zu rechnen und auch mit der allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts.
Ohne Gegenmassnahmen könnten die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse nicht mehr eingehalten werden, hält der Bundesrat weiter fest. Die Bundesausgaben würden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen.
36 der 59 Massnahmen erfordern laut dem Bundesrat eine Gesetzesänderung. Das Parlament soll über einen entsprechenden Mantelerlass entscheiden. Die Massnahmen ohne erforderliche Gesetzesänderung können den Angaben zufolge im Budgetprozess umgesetzt werden.
Hauptsächlich Ausgabenkürzungen
Gegenüber den im September angekündigten Eckpunkten nahm der Bundesrat mehrere Änderungen vor. Weil das Parlament auf neue Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten scheint, fällt der Bereinigungsbedarf und folglich auch das Entlastungsvolumen des EP27 um rund 800 Millionen Franken pro Jahr tiefer aus.
An den Grundsätzen ändere sich aber nichts, so der Bundesrat. Die Bereinigung des Bundeshaushalts soll demnach mehrheitlich ausgabenseitig erfolgen. Nur rund 300 Millionen Franken – also 10 Prozent des Pakets – soll die Einnahmenseite beitragen, dies primär in Form der Aufhebung oder Milderung von Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen.
Bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a passte der Bundesrat das Modell gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe um Serge Gaillard an. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst.
Entlastungspaket umstritten
«Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass alle Aufgabenbereiche einen Beitrag leisten», heisst es in der Mitteilung. Auch die Bundesverwaltung soll mit 300 Millionen Franken zur finanziellen Bereinigung beitragen, insbesondere durch Einsparungen im Personalbereich.
Das Entlastungspaket dürfte umstritten sein. Bereits im Herbst zeigten sich mehrere Parteien und auch die Kantone unzufrieden mit den Vorschlägen des Bundesrats.