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Biber-Abschuss neu geregelt Kantone dürfen bald Biber schiessen – unter gewissen Bedingungen

Der Bundesrat hat die Biberregeln in der Jagdverordnung präzisiert. Naturschutzverbände sind entsetzt, sie halten die neuen Regeln für unnötig und gefährlich.

Auf den 1. Februar setzt der Bundesrat die definitiven Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe in Kraft. Viel weniger zu reden als die Wolfsabschüsse gaben bisher die neuen Bestimmungen für die Biber. Auch für sie hat der Bundesrat die Regeln neu formuliert.

Biber im Wasser mit einem Ast
Legende: Ein Biber frisst Äste und Wurzeln am Andreasgraben in Zürich Oerlikon. Keystone/Christian Beutler

Ab Februar können die Kantone einzelne Biber schiessen, wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Etwa dann, wenn durch Biberschäden Bäche überlaufen und dadurch Wiesen und Gebäude überschwemmt werden können.

Die neuen Regeln des Bundesrats stossen bei Naturschutzorganisationen auf Kritik. Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife halten die Bestimmungen für unnötig. Sie seien zu schwammig formuliert und ohne klar definierte Schadensschwelle. Dies öffne dem willkürlichen Abschuss Tür und Tor, befürchtet Raffael Ayé, Geschäftsführer von Birdlife.

Die neuen Bestimmungen für Biber

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Ab Februar gilt: Einzelne Biber können abgeschossen werden, wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Dies gilt erst, nachdem sich Schaden und Gefährdung nicht durch andere Massnahmen verhüten liessen. Bund und Kantone beteiligen sich im Schadensfall auch mehr an den Kosten.

Biber bleiben nach wie vor geschützte Tiere. Doch dieser Schutz gilt nicht absolut. Bereits seit über 30 Jahren können alle Wildtiere unter bestimmten Bedingungen getötet werden. Bis jetzt war dies aber nie nötig. Deshalb rechnet die Biber-Fachstelle des Bundes auch mit den neuen Regeln nicht mit Biberabschüssen.

Mehrere Natur- und Tierschutzorganisationen haben deshalb eine Petition lanciert. Mit «Rettet den Biber» fordern sie die Kantone auf, ihren bisher vernünftigen Umgang mit Bibern beizubehalten und die neuen Bestimmungen gar nicht umzusetzen.

Raffael Ayé hält die neuen Regeln auch für gesetzeswidrig; man könne das Jagdgesetz nicht einfach mit einer solchen Verordnung übersteuern. Die Kantone würden zahlreiche alternative Massnahmen ergreifen, um sich vor Biberschäden zu schützen. Bisher habe man noch nie einen Biber schiessen müssen, obwohl dies unter gewissen Bedingungen schon lange erlaubt ist.

Vor- und Nachteile der Biber

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Viele Leute haben Freude an den putzigen Nagern; Land- oder Waldbesitzer hingegen weniger. Denn Biber nagen gerne an Bäumen und fressen Äste. Dazu können sie Bäche stauen und Hochwasserschutzdämme untergraben, bis das Wasser überläuft und Wiesen oder Häuser überschwemmt werden. Doch der Biber ist auch ein sehr nützliches Tier. Laut einem Forschungsprojekt des Bundesamts für Umwelt trägt er viel zur Artenvielfalt bei. Als unermüdlicher Schaffer hat er etwa in Marthalen (ZH) ein Ökosystem geschaffen in welches Libellen, Amphibien, Fische und Wasserpflanzen zurückgekehrt sind. Biber-Fachstellenleiter Christof Angst nennt Biber «die besten Biodiversitätsförderer».

Er ist auch das grösste Nagetier Europas, ein Biber kann schwerer werden als ein Reh. Einst waren Biber in der Schweiz ausgerottet, dann wurden sie erfolgreich erneut angesiedelt. Heute gibt es in der Schweiz wieder rund 5000 Biber.

Für Christof Angst, Leiter der Biberfachstelle des Bundes, gibt es keinen Grund, dass Biber plötzlich willkürlich abgeschossen würden. Niemand könne einfach die Flinte hervorholen, nach draussen gehen und Biber abschiessen. Im Gegenteil, mit den neuen Bestimmungen gebe es nun klare Regeln: «Damit eben nicht Wildwest herrscht, sind Regeln aufgestellt worden, unter welchen Umständen wer eingreifen kann», sagt Christoph Angst.

Nahaufnahme eines angeknabberten Baumstamms im Wald.
Legende: Biber fressen gerne Bäume an, wie hier beim Mülibach bei Pfungen/ZH. Sie stauen manchmal auch Bäche und bauen Dämme. Keystone/Severin Bigler

Die allgemeinen Regeln des Jagdgesetzes wurden mit in einer zusätzlichen Verordnung ausführlicher definiert. Anders als beim Wolfsregime soll der Biberbestand in der Schweiz von rund 5000 Tieren mit den neuen Regeln jedoch nicht verkleinert werden.

Die Kantone können nur jene Biber schiessen, die grossen Schaden anrichten. Allerdings leben Biber gerne in Familienclans zusammen. Wenn alle Mitglieder dieser Familie am Schadensfall beteiligt sind, müsste folglich der ganze Clan sterben.

Heute Morgen, 15.01.2025, 6 Uhr; sibl

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