Auf den 1. Februar setzt der Bundesrat die definitiven Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe in Kraft. Viel weniger zu reden als die Wolfsabschüsse gaben bisher die neuen Bestimmungen für die Biber. Auch für sie hat der Bundesrat die Regeln neu formuliert.
Ab Februar können die Kantone einzelne Biber schiessen, wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden. Etwa dann, wenn durch Biberschäden Bäche überlaufen und dadurch Wiesen und Gebäude überschwemmt werden können.
Die neuen Regeln des Bundesrats stossen bei Naturschutzorganisationen auf Kritik. Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife halten die Bestimmungen für unnötig. Sie seien zu schwammig formuliert und ohne klar definierte Schadensschwelle. Dies öffne dem willkürlichen Abschuss Tür und Tor, befürchtet Raffael Ayé, Geschäftsführer von Birdlife.
Mehrere Natur- und Tierschutzorganisationen haben deshalb eine Petition lanciert. Mit «Rettet den Biber» fordern sie die Kantone auf, ihren bisher vernünftigen Umgang mit Bibern beizubehalten und die neuen Bestimmungen gar nicht umzusetzen.
Raffael Ayé hält die neuen Regeln auch für gesetzeswidrig; man könne das Jagdgesetz nicht einfach mit einer solchen Verordnung übersteuern. Die Kantone würden zahlreiche alternative Massnahmen ergreifen, um sich vor Biberschäden zu schützen. Bisher habe man noch nie einen Biber schiessen müssen, obwohl dies unter gewissen Bedingungen schon lange erlaubt ist.
Für Christof Angst, Leiter der Biberfachstelle des Bundes, gibt es keinen Grund, dass Biber plötzlich willkürlich abgeschossen würden. Niemand könne einfach die Flinte hervorholen, nach draussen gehen und Biber abschiessen. Im Gegenteil, mit den neuen Bestimmungen gebe es nun klare Regeln: «Damit eben nicht Wildwest herrscht, sind Regeln aufgestellt worden, unter welchen Umständen wer eingreifen kann», sagt Christoph Angst.
Die allgemeinen Regeln des Jagdgesetzes wurden mit in einer zusätzlichen Verordnung ausführlicher definiert. Anders als beim Wolfsregime soll der Biberbestand in der Schweiz von rund 5000 Tieren mit den neuen Regeln jedoch nicht verkleinert werden.
Die Kantone können nur jene Biber schiessen, die grossen Schaden anrichten. Allerdings leben Biber gerne in Familienclans zusammen. Wenn alle Mitglieder dieser Familie am Schadensfall beteiligt sind, müsste folglich der ganze Clan sterben.