- Eltern schwerkranker Kinder sollen bis zu 14 Wochen Betreuungsurlaub nehmen können.
- Wer Angehörige betreut, soll dafür bis zu zehn Tage bezahlten Urlaub pro Jahr erhalten.
- Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zugestimmt.
Die kleine Kammer folgte damit der vorberatenden Sozialkommission. In der Gesamtabstimmung gab es keine Gegenstimme. Mit den Gesetzesänderungen sollen einerseits erwerbstätige Eltern unterstützt werden, die kranke Kinder betreuen. Andererseits gibt es auch für die Betreuung weiterer Familienmitglieder Erleichterungen.
Eltern von schwerkranken oder nach einem Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen einen Anspruch erhalten auf 14 Wochen Betreuungsurlaub. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.
Für die Pflege anderer Angehöriger bewilligte das Parlament bis zu zehn bezahlte Freitage im Jahr. Pro Ereignis soll bis zu drei Tage frei genommen werden können.
Mehr Betreuungsgutschriften
Ausgeweitet wird weiter der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für betreuende Angehörige. Voraussetzung für solche Gutschriften ist heute eine mindestens mittlere Hilflosigkeit der betreuten Person. Neu soll ein anerkannter Anspruch auf Hilflosenentschädigung bei AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung genügen.
Der AHV entstehen laut Bundesrat damit zusätzliche Kosten von einer Million Franken im Jahr. Betreuungsgutschriften gibt es neu auch bei der Betreuung von Lebenspartnerinnen und -partnern, sofern diese seit mindestens fünf Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.