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Botschaft Sanktionenvollzug Verwahrte Straftäter sollen nur noch begleitet in den Hafturlaub

  • Die im Gesetz vorgesehenen Urlaube für Verwahrte soll es weiterhin geben.
  • Verwahrte im geschlossenen Vollzug und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, sollen aber nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen dürfen.
  • Der Bundesrat will nach Kritik in der Vernehmlassung auf den Ausbau der Bewährungshilfe nach dem Strafvollzug verzichten. Die Absicht war gewesen, Rückfallgefährdete nicht ohne Begleitung und Aufsicht in die Freiheit zu entlassen.
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Aus dem Archiv: Lebenslange Verwahrung als seltenes Strafmass
Aus 10 vor 10 vom 09.03.2018.
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Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Botschaft zum Massnahmenpaket Sanktionenvollzug dem Parlament zugestellt. Es geht um Änderungen im Strafgesetzbuch und auch im Jugendstrafrecht. Die Räte hatten mit Vorstössen Anpassungen verlangt.

Die verfolgten Ziele, Rückfallgefährdete nicht ohne Begleitung und Aufsicht zu entlassen, seien als unrealistisch angesehen worden, heisst es in der Botschaft. Sie würden nur eine Scheinsicherheit bieten. Eine ausgebaute Bewährungshilfe und Weisungen nach dem Ende der Haftzeit würden auch dem Ziel der Resozialisierung entgegenlaufen.

Die landesweite Vereinheitlichung der Zuständigkeiten bei der Aufhebung, Änderung oder Verlängerung einer therapeutischen Massnahme hat der Bundesrat nach der Vernehmlassung ebenfalls fallengelassen. Er will der Vollzugsbehörde aber ein Beschwerderecht einräumen.

Lücke im Jugendstrafrecht schliessen

Auch das Jugendstrafrecht will der Bundesrat anpassen. Ab 16-jährige Jugendliche, die einen Mord begangen haben, sollen direkt nach dem Vollzug ihrer Freiheitsstrafe verwahrt werden dürfen, wenn sie die Gesellschaft weiterhin ernsthaft gefährden.

Im Jugendstrafrecht steht neben der Bestrafung die Erziehung im Vordergrund, wie der Bundesrat schreibt. Junge Täterinnen und Täter, die weder erzogen noch behandelt werden können, müssen heute wegen einer Gesetzeslücke aus dem Vollzug einer Massnahme entlassen werden, selbst wenn sie für Dritte eine Gefahr darstellen. 

Von 2010 bis 2020 wurden zwölf Jugendliche wegen Mordes verurteilt. Beim grössten Teil bestand nach der Entlassung aus dem Vollzug keine grössere Gefahr mehr für Dritte, wie es in der Botschaft heisst. In Einzelfällen musste aber eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden. Diese kann aber gemäss geltender Rechtsprechung die Funktion einer Sicherheitsmassnahme nicht erfüllen.

SRF 4 News, 02.11.2022, 12:00 Uhr ; 

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