- Verläuft der Brexit ungeordnet, dann gilt Grossbritannien auf einen Schlag als Drittstaat.
- Der Bundesrat schafft 3500 Aufenthaltsbewilligungen für Arbeitnehmende aus Grossbritannien.
- Mit dem separaten Kontingent sollen die Folgen eines ungeordneten Brexit für Wirtschaft und Kantone vermindert werden.
Im Falle eines ungeordneten Brexit gilt Grossbritannien von einem Tag auf den anderen als Drittstaat. Der Bundesrat hat beschlossen, für erwerbstätige Britinnen und Briten ein separates Kontingent von 3500 Einheiten zu schaffen.
2100 davon sind Aufenthaltsbewilligungen (B), 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). Diese Höchstzahlen gelten vom 30. März, dem Tag des voraussichtlichen Austritts Grossbritanniens aus der EU, bis zum 31. Dezember 2019.
Wirtschaft und Kantone schützen
Mit den separaten Höchstzahlen will der Bundesrat die Folgen eines ungeordneten Brexit für die Schweizer Wirtschaft und für die Kantone mildern. Britische Staatsangehörige könnten von einem Tag auf den anderen nicht mehr von der Personenfreizügigkeit profitieren und hätten den Status von Drittstaatsangehörigen.
Damit stünden sie in Konkurrenz mit den Angehörigen anderer Drittstaaten. Für diese hat der Bundesrat 2019 ein Kontingent von insgesamt 8000 Einheiten festgelegt.
Handel bereits geregelt
Im Fall eines geordneten Austritts Grossbritanniens aus der EU gelten bis voraussichtlich Ende 2020 weiterhin die Bestimmungen des Freizügigkeitsabkommens. Britinnen und Briten, die ihr Aufenthaltsrecht unter dem heute geltenden Regime erworben haben, sollen dieses behalten. Der Bundesrat hat im Dezember ein entsprechendes Abkommen mit Grossbritannien genehmigt.
Die Schweiz und Grossbritannien haben auch bereits ihre Handelsbeziehungen für die Zeit nach dem Brexit geregelt. Am vergangenen Montag haben Wirtschaftsminister Guy Parmelin und der britische Minister für internationalen Handel, Liam Fox, in Bern einen bilateralen Handelsvertrag unterzeichnet.