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Wie realistisch ist eine Covid-Zertifikats-Pflicht für den ÖV?
Aus News Plus vom 31.08.2021. Bild: SRF
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Brisanter Bündner Vorstoss Zertifikatspflicht für den ÖV – geht das rechtlich überhaupt?

Der Bundesrat könnte die Zertifikatspflicht wohl auf den ÖV ausweiten. Praktikabel wäre das aber kaum.

Was in vielen europäischen Ländern bereits Realität ist, sorgt derzeit in der Schweiz für teils gehässige Diskussionen: Die mögliche Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Kinos, Restaurants, Veranstaltungen und weitere Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Tabu war bislang der öffentliche Verkehr – schliesslich herrscht in der Schweiz eine Transportpflicht für die ÖV-Betreiber.

Der Kanton Graubünden fordert nun aber eine Prüfung des erweiterten Zertifikats für «alle möglichen Bereiche». Darunter soll auch der ÖV fallen. Doch wäre das rechtlich möglich? Wir haben bei zwei Rechtsexperten nachgefragt. Der Tenor: Ja, der Bundesrat könnte eine Zertifikatspflicht für den ÖV einführen. Doch es gibt dabei einige Hindernisse und Tücken.

Rechtlich möglich, praktisch heikel

Laut dem Reiserechtsexperten Reto Ineichen gilt die Transportpflicht grundsätzlich in allen Betrieben des öffentlichen Verkehrs – egal ob Bus, Tram, Bahn oder auch Schifffahrt. Und: Ohne gesetzliche Grundlage kann der Bundesrat keine Beschlüsse fassen. «Er müsste in einer Verordnung genau festhalten, welche Personen aus welchen Gründen von der Transportpflicht ausgeschlossen werden könnten.»

Nichtsdestotrotz: Rechtlich umsetzbar wäre es, die Zertifikatspflicht auf den ÖV auszuweiten. «Dies wäre auf Grundlage der Legitimation im Personenbeförderungsgesetz möglich.» Dort steht: «Der Bundesrat bestimmt, welche Personen aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu transportieren sind.»

Der Bundesrat könnte eine entsprechende Einschränkung – analog zu den anderen Bestimmungen im Rahmen von Corona – auch über das Epidemiengesetz auf den Weg bringen, erklärt Ineichen. Mit Notrecht könnte er hier schneller vorwärts machen. «Das würde dann später vom Parlament kontrolliert, angepasst und allenfalls aufgehoben.»

Eine Zertifikatspflicht für den ÖV wäre sicher nicht verhältnismässig, wenn parallel dazu die Tests nicht gratis wären.
Autor: Reto Ineichen Experte für Reiserecht

Klar ist aus rechtlicher Perspektive: Die Verhältnismässigkeit muss gewährleistet bleiben. Ineichen lenkt den Blick dabei auf die Tests, die ab 1. Oktober für das Covid-Zertifikat kostenpflichtig sind: «Eine Zertifikatspflicht für den ÖV wäre sicher nicht verhältnismässig, wenn parallel dazu die Tests nicht gratis wären», so der Reiserechts-Experte. «Die Leute, die sich nicht impfen lassen wollen oder können, müssten sich testen lassen können.» Heisst: Eine Zertifikatspflicht für den ÖV stünde womöglich im Widerspruch zu kostenpflichtigen Tests.

Ein «Check-In» auf dem Bahnperron?

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In Deutschland wird derzeit über die Einführung der 3G-Regel in Fernzügen diskutiert (3G: Geimpft, Genesen, Getestet). Die Bundesregierung lässt eine solche Regelung derzeit prüfen, die Deutsche Bahn allerdings warnt, dass es schlichtweg nicht praktikabel sei, alle Fahrgäste dahingehend zu kontrollieren.

Und wie stellt sich der Kanton Graubünden eine solche Zertifikatspflicht vor? «Die Kantonsregierung überlässt diese schwierige Frage wie es scheint dem Bund», sagt Valentina de Vos, die Bündner Korrespondentin von SRF. Denn eine Zertifikatspflicht im ÖV sei schwierig umzusetzen. Es stellten sich viele praktische Fragen. Eine davon: Soll man beim Einsteigen kontrollieren und auf dem Perron oder dem Trottoir eine Art Check-In installieren – analog zu den Kontrollen am Flughafen? Dies dürfte mit einem pünktlichen Bus- oder Zugsverkehr kaum zu vereinbaren sein, so de Vos.

Der Rechtsprofessor Vito Roberto von der Universität St. Gallen sekundiert: Grundsätzlich besteht in der Schweiz eine Transportpflicht. «Doch in Ausnahmefällen kann der Bundesrat diese einschränken.» Ein solcher Schritt bedürfe aber einer vertieften rechtlichen Prüfung. «Der Bundesrat müsste dabei die Verfassungsmässigkeit einer solchen Entscheidung prüfen lassen – namentlich die Verhältnismässigkeit, Eignung und Erforderlichkeit.»

Ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesrat so etwas einführt – weil es meines Erachtens unsinnig ist.
Autor: Vito Roberto Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen

Abzuwägen wäre dabei, welche Vor- und Nachteile eine solche Einschränkung des Zugangs zum ÖV hätte. Dabei stellen sich konkrete Fragestellungen. Wie käme etwa eine ältere Person ohne Fahrzeug noch zum Einkaufsladen, Arzt oder auch zu einem Testcenter, um überhaupt an ein Zertifikat zu kommen? «Das wären Fragen, die sich der Bundesrat bei einer solchen Abwägung überlegen müsste und mit Sicherheit auch überlegen würde.»

Der Jura-Professor schliesst mit einem klaren Statement: «Ich gehe nicht davon aus, dass der Bundesrat so etwas einführt – weil es meines Erachtens unsinnig ist.»  

SRF 4 News, 30.08.2021, 22:30 Uhr ; 

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