Wer ab heute, 1. Mai, im Kanton Thurgau mit dem Hund im Wald spazieren geht, muss seinen Vierbeiner an der Leine führen. Vergehen werden mit 100 Franken Busse bestraft. So will es das neue Hundegesetz, das mit einer entsprechenden Verordnung per Mai angepasst wurde.
Die neue Verordnung sieht vor, dass während der Brut- und Aufzuchtzeit von Wildtieren – festgesetzt wurde der Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli – Hunde im Wald oder am Waldrand nicht mehr frei herumlaufen dürfen. Vor allem zum Schutz von bodenbrütenden Vögeln. Die gleiche Regelung trat auch im Kanton Zürich vor einem Monat in Kraft.
Die Thurgauer Regierung gab nun ebenfalls grünes Licht. Zuerst wollte die Regierung dies über das Jagdgesetz lösen, wurde aber vom Grossen Rat, dem Thurgauer Kantonsparlament, zurückgepfiffen. Der Tenor: Das gehöre ins Hundegesetz, weil die neue Regelung nicht für Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Polizei- oder Rettungshunde gilt.
Leinenpflicht an öffentlichen Orten
An vielen Orten kennen die meisten Kantone eine Leinenpflicht: zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden, Park- und Schulanlagen sowie Bahnhöfen, Haltestellen, Weiden mit Nutztieren oder Naturschutzgebieten und Wildruhezonen. Die Pflicht in Wäldern und Waldnähe während der Brutzeit unterscheidet sich häufig.
Der Verband der Waldeigentümer (WaldSchweiz) hält Hundehalterinnen und -halter an, während der Brut- und Setzzeit von Wildtieren ihre Tiere generell anzuleinen. Besonders, wenn es dämmert.