Der Voranschlag des Bundes für das nächste Jahr, so wie ihn der Bundesrat dem Parlament beantragt, hält die Schuldenbremse gerade noch knapp ein. Dies allerdings nur dank Kürzungen von je zwei Prozent in allen Bereichen des Bundeshaushalts, in denen dies ohne Gesetzesänderungen möglich ist. Ausgenommen von diesen Kürzungen hat der Bundesrat einzig die Armee.
Wirklich gespart habe der Bundesrat damit aber nichts, hielt im Ständerat der Zuger Peter Hegglin (Mitte) fest. In den meisten Bereichen würden die Ausgaben gegenüber dem laufenden Jahr trotzdem wachsen – einfach nicht so stark wie ursprünglich geplant. Nur in einem einzigen Bereich führe die Kürzung um zwei Prozent tatsächlich zu Einsparungen: der Landwirtschaft: «Es ist der einzige Bereich mit einer negativen Kostenentwicklung. Der Bereich Bildung wächst um zwei Prozent, der Bereich Armee über fünf Prozent», sagte Hegglin.
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Budgetdebatte im Parlament
Aus Tagesschau vom 05.12.2023.
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Keine Chance für Kürzungen bei der Landwirtschaft
Dem Ständerat sind deshalb heute Morgen zwei Anträge vorgelegen, welche die Landwirtschaft vor Kürzungen bewahren wollten. Die Mehrheit der Finanzkommission schlug vor, zumindest auf die Hälfte der Kürzungen bei den Direktzahlungen für die Bäuerinnen und Bauern zu verzichten.
Die Direktzahlungen sind kaum mit anderen Ausgaben zu vergleichen.
Der Thurgauer SVP-Ständerat Jakob Stark beantragte gar, von jeglichen Kürzungen bei den Direktzahlungen abzusehen. Er begründete dies damit, dass das Einkommen der Landwirtschaftsbetriebe weit unter dem Schweizer Durchschnittseinkommen liege. Und im letzten Jahr sei es sogar noch gesunken. Da dürfe man nicht noch die Direktzahlungen reduzieren, fand Stark: «Die Direktzahlungen sind kaum mit anderen Ausgaben zu vergleichen, weil sie direktes landwirtschaftliches Einkommen darstellen, sozusagen einer Lohnzahlung entsprechen.»
Das hat der Ständerat in der ersten Budgetrunde entschieden
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Bundesversammlung: Für die laufenden Ausgaben der Bundesversammlung budgetiert der Ständerat rund 2.2 Millionen Franken weniger als der Bundesrat.
Gerichte: Auch die laufenden Ausgaben für das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht sollen gegenüber 2023 weniger stark steigen als vom Bundesrat budgetiert. Insgesamt will der Ständerat rund 3 Millionen Franken weniger ausgeben als die Regierung.
Minderheitenschutz: Der Ständerat will für den Schutz religiöser Minderheiten im kommenden Jahr 2.5 Millionen Franken mehr zur Verfügung stellen als im Voranschlag des Bundesrats ursprünglich vorgesehen. Das Geld soll jüdischen und muslimischen Gemeinden zugutekommen.
Asyl-Sozialhilfe: Der Ständerat will die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge um 30 Millionen Franken kürzen gegenüber dem Antrag des Bundesrats. Demnach sollen dem Staatssekretariat für Migration (SEM) im kommenden Jahr knapp 1.1 Milliarden Franken für die Sozialhilfe im Asylwesen zur Verfügung stehen.
Darlehen Entwicklungsländer: Die Investitionsausgaben für Darlehen und Beteiligungen an Entwicklungsländer sollen nach Ansicht des Ständerats im nächsten Jahr gleich hoch bleiben wie bisher. Der Bundesrat sieht zusätzliche 10 Millionen Franken für die Aufstockung des Eigenkapitals der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft Sifem vor.
Landwirtschaft: Die Direktzahlungen für die Bäuerinnen und Bauern sollen auf dem Niveau von 2023 belassen werden, auf rund 2.8 Milliarden Franken. Der Bundesrat wollte hier knapp 55 Millionen Franken einsparen. Weniger stark gesenkt werden soll auch das Globalbudget des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) – konkret für die Bekämpfung von Schädlingen –, die Absatzförderung von Schweizer Wein sowie die Beiträge an Zuckerrübenproduzenten. Gleich viel Geld ausgeben wie im laufenden Jahr will der Ständerat für die Zucht und den Erhalt von Schweizer Tierrassen sowie für Herdenschutzmassnahmen. Diese Massnahmen haben gegenüber der Vorlage des Bundesrats Mehrausgaben von 17.2 Millionen Franken zur Folge.
Regionaler Personenverkehr: Der Ständerat will die Bundesgelder für den regionalen Personenverkehr gegenüber heute um 55 Millionen Franken aufstocken – und nicht um 5 Millionen Franken kürzen, wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hat. Künftig sollen den Transportunternehmen rund 1.134 Milliarden Franken für die geplanten ungedeckten Kosten zur Verfügung stehen.
Gleichstellung: Der Ständerat will das Globalbudget des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung (EBG) in den Finanzplanjahren 2025 bis 2027 gegenüber der Vorlage des Bundesrats um je 1.5 Millionen Franken erhöhen. Die zusätzlichen Mittel sollen für die Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt eingesetzt werden.
Armee: Der Ständerat will das Budget der Armee schneller aufstocken als der Bundesrat. Bereits im Jahr 2030 und nicht erst im Jahr 2035 soll die Schweiz ein Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) für die Landesverteidigung ausgeben. Wie die Mehrausgaben finanziert werden sollen, hat der Ständerat nicht entschieden.
Parteikollege Werner Salzmann aus dem Kanton Bern pflichtete Stark bei. Es sei falsch, jetzt bei der Landwirtschaft anzusetzen: «Jede Rationalisierung hat dazu geführt, dass nicht die Landwirtschaftsbetriebe profitiert haben, sondern andere, entweder der Konsument oder der Zwischenhandel.»
Ständerat bringt Bundesbudget in Schieflage
Gegenstimmen gab es im Ständerat keine. Und so hat sich der Ständerat denn auch sehr deutlich mit 39 zu 0 Stimmen für den Antrag von Jakob Stark ausgesprochen, auf jegliche Kürzungen bei den Direktzahlungen zu verzichten.
Das aber bringt den Voranschlag des Bundes in Schieflage. Denn kurz davor hatte der Ständerat einen Antrag, den Verzicht auf die Sparmassnahme bei der Landwirtschaft mit einer Kürzung beim Fonds für die Regionalentwicklung zu kompensieren, abgelehnt. Was Finanzministerin Karin Keller-Sutter feststellen liess: «Wenn diese Kompensation nicht erfolgt, nach meinem Kopfrechnen, wäre dann die Schuldenbremse nicht mehr eingehalten.»
Der Voranschlag geht am Donnerstag in den Nationalrat.
Dank diesem Trick ist das Budget konform mit der Schuldenbremse
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Der Voranschlag ist in seiner jetzigen Form nur dank eines Tricks mit der Schuldenbremse konform: Die kleine Kammer hat nach der Aufstockung der Ausgaben eine Kreditsperre beschloss – also eine Anweisung an den Bundesrat, die bewilligten Kredite nicht auszuschöpfen. Diese Sperre gilt für den Fall, dass das Parlament bei der weiteren Beratung des Budgets keine mit der Schuldenbremse vereinbare Lösung findet. Nur so könnten die verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, wurde argumentiert. (SDA)
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