Michael Lauber will im Sommer wiedergewählt werden als Bundesanwalt. Doch es könnte eng werden, ihm droht nämlich ein Disziplinarverfahren. Dann nämlich, wenn sich herausgestellt, dass es nicht nur zwei, sondern gar drei Treffen zwischen Bundesanwalt Lauber und Gianni Infantino gegeben hat. Bei der Befragung durch die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft im letzten November hatte Lauber nämlich verneint, dass es neben den zwei Treffen im Frühling 2016 zu einem weiteren Treffen im Juni 2017 gekommen sei.
In der Samstagsrundschau von Radio SRF sagte Lauber nun, das Treffen habe es gegeben, doch er könne sich nicht daran erinnern: «Nein, ich erinnere mich nicht, ich erinnere mich wirklich nicht, auch heute noch nicht», sagte Lauber. Er gehe aber aufgrund der intern gesichteten Papiere wie Agenda-Einträge und SMS davon aus, dass es das dritte Treffen gegeben habe.
Ausserdem sagte er: «Ich muss hier klar sagen, ich lüge nicht, das sind Behauptungen und ich weise das in aller Form zurück.»
«Ein Treffen wie viele andere»
Ein Treffen mit dem FIFA-Präsidenten vergessen: Wie ist das möglich?
Das Treffen sei halt nichts Aussergewöhnliches gewesen, sagte Lauber, sondern eines wie viele andere auch: «Am Schluss geht es immer um dieselben Themen: Datenaufbereitung, Einordnung und die Bitte, arbeitet mit. Das war das, was wir der Geschädigten, der FIFA gesagt haben», sagte Lauber.
Der Präsident der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, Hanspeter Uster, hatte Lauber an der Medienkonferenz letzte Woche dafür kritisiert, dass er die Treffen mit Infantino nirgends vermerkt hatte. Jeden einzelnen Schritt zu dokumentieren sei eine simple Umsetzung der Strafprozessordnung, hatte er gesagt.
In der Samstagsrundschau von Radio SRF sagte Lauber nun: «Ich setze die Empfehlung der Aufsichtsbehörde um», er werde also alle Treffen künftig dokumentieren.
Lauber hält an Wiederwahl fest
Lauber ist wegen der informellen Treffen schon zum Rücktritt aufgefordert worden – gleichzeitig steht nächsten Monat seine Wiederwahl an. Trotz allem will noch einmal antreten, selbst wenn die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft ein Disziplinarverfahren einleiten würde. «Ich ziehe die Kandidatur nicht zurück, klar trete ich noch einmal an». Es gehe hier nicht nur um seine Person sondern auch um seine Mitarbeitenden, um die ganze Bundesanwaltschaft, so Lauber.