- Der Bund erhält im laufenden Jahr zusätzliche 239 Millionen Franken für die Schaffung von Asylplätzen in Bundesasylzentren.
- Der Ständerat hat den nötigen Nachtragskredit gegen den Willen seiner zuständigen Kommission deutlich gutgeheissen.
Mit 26 zu 17 Stimmen und mit zwei Enthaltungen folgte der Ständerat der Minderheit seiner Finanzkommission (FK-S). Vertreter von Rot-Grün konnten sich dank Stimmen aus der FDP- und der Mitte-Fraktion durchsetzen. Die Mehrheit der Finanzkommission hätte den Nachtragskredit auf 167.3 Millionen Franken kürzen wollen.
Geld für mehr Personal
Der Nationalrat hatte bereits am Dienstag zugestimmt und einen Minderheitsantrag von SVP und FDP für eine Kürzung im gleichen Ausmass abgelehnt. Der Bundesrat beantragt mehr Mittel, weil er mehr Asylsuchende erwartet als zunächst angenommen.
Insgesamt bewilligte das Parlament Asyl-Nachtragskredite von 255 Millionen Franken. 16.1 Millionen Franken sind für zusätzliche rund 86 Vollzeitstellen für das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt. Dieses Personal soll Pendenzen abtragen, und es werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher gebraucht.
Die im Ständerat unterlegene Kommissionsmehrheit wollte mit einer tieferen Höchstzahl von Asylgesuchen budgetieren, wie FK-Kommissionspräsident Jakob Stark (SVP/TG) sagte. Benedikt Würth (Mitte/SG) ergänzte, dass auch mit dem tieferen Nachtragskredit zusätzliche Anlagen und Vorhalteleistungen möglich seien.
Pirmin Schwander (SVP/SZ) wollte die Kapazitäten nicht auf die erwarteten Spitzen ausrichten und verstand die Kürzung als wichtiges Zeichen an den Bundesrat: «Der Bundesrat muss alles daran setzen, dass die Gesuche nicht so hoch schnellen.»
Mehr Aufwand für Kantone befürchtet
Mathias Zopfi (Grüne/GL) wehrte sich namens der Minderheit gegen die Kürzung: «Sie fordern die Leute an der Front auf, irgendwelche Lösungen zu finden und kreativ zu werden. Obwohl Sie – wenn Sie ehrlich sind – wissen, dass die Prognose eintreffen wird.» Kämen dann weniger Asylsuchende als erwartet, gebe man eben weniger aus, sagte er. Kämen aber mehr, wären vorzeitige Zuweisungen an die Kantone wohl nicht zu vermeiden. Das verlängere Verfahren, koste Geld und belaste letztendlich die Städte und Gemeinden.
Die Unterbringung von Asylsuchenden werde zunehmend schwierig, plädierte auch Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) für den vollen Betrag. Ohne den vollen Betrag riskiere man, dass kein Kanton mehr ein Bundesasylzentrum wolle, sagte Baptiste Hurni (SP/NE). Vorzeitige Zuweisungen an Kantone sehe das Gesetz als ultima ratio vor, entgegnete Würth.
Mit dem vollen Betrag nehme man zu viel Druck weg, Gesuche rasch abzuwickeln, sagte Benjamin Mühlemann (FDP/GL). Johanna Gapany (FDP/FR) versprach sich vom kleineren Kredit auch Druck auf die Kantone, Ausreisen von Abgewiesenen zu vollziehen.
Der Ständerat macht zur Verwendung der Asylkredite Vorgaben. Demnach darf das Personal ausschliesslich für einen raschen Pendenzenabbau, die konsequente Prüfung der individuellen Fluchtgründe, die konsequente Prüfung der Berechtigung des S-Status und die Unterstützung der Verfahrensbeschleunigung eingesetzt werden.
Der Nachtragskredit für zusätzliche Unterbringungsplätze muss nach dem Willen des Ständerats in Absprache mit den Kantonen bedarfsgerecht eingesetzt werden. Und für die Sicherheit in den Asylzentren und deren Umgebung muss genug Geld bereit liegen. Über diese Vorgaben hat der Nationalrat nun noch zu entscheiden.