Worum geht es? Seit drei Jahren gilt im Kanton Luzern eine neue Phosphor-Verordnung. Sie schreibt den Bauern im Einzugsgebiet von Sempacher-, Baldegger- und Hallwilersee vor, weniger Gülle auszutragen und den Tierbestand nicht zu erhöhen. Rund 145 Bäuerinnen und Bauern haben gegen diese Verordnung geklagt und den Fall bis vors Bundesgericht gezogen. Dieses erteilt ihnen nun eine Absage und bestimmt: Die Phosphor-Verordnung bleibt in Kraft.
Weshalb gibt es dieses Güllegesetz? Es hat zum Ziel, dass die drei Seen gesunden können. Sie müssen seit Jahrzehnten künstlich belüftet werden, weil sie überdüngt sind. Ein Grund dafür ist übermässig viel Phosphor, das durch die Gülle ins Wasser gerät. Der Kanton sieht in der Vorschrift eine Massnahme, um den Phosphorgehalt in den Seen zu reduzieren.
Weshalb haben sich die Bauern gewehrt? Sie befürchteten, dass mit den strengeren Auflagen die Erträge zurückgehen. Eines ihrer Hauptargumente war, dass die Gülle nicht alleine verantwortlich sei für die kranken Seen. Sie anerkannten zwar, dass Phosphor eine Rolle spielt, wiesen jedoch auf weitere Faktoren hin. Schuld seien auch Kläranlagen und die Altlasten aus der Zeit, als Industrie- und Siedlungsabwasser ungereinigt in den See geleitet wurde. Die Bauern wehrten sich zunächst vor dem Luzerner Kantonsgericht gegen das Gesetz. Als dieses nicht in ihrem Interesse entschied, zogen sie das Urteil weiter.
Wir bleiben in intensivem Austausch mit der Landwirtschaft, um die Gesundung der Seen voranzutreiben.
Was sagt das Bundesgericht? Es stützt das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts und entscheidet somit im Sinne des Kantons und seiner Phosphor-Verordnung. Im Bundesgerichtsurteil steht, die wissenschaftlichen Erkenntnisse wiesen darauf hin, dass «der Handlungsbedarf heute hauptsächlich bei der Landwirtschaft liegt». Das Kantonsgericht habe die relevanten Studien umfassend geprüft. Zudem kämen auch das Luzerner Umweltdepartement und das Bundesamt für Umwelt zum gleichen Schluss. Diese verfügten über das notwendige Fachwissen.
Wie reagieren die Bauern auf das Urteil? Urs Isenegger, der federführend war bei der Beschwerde vor Bundesgericht, ist enttäuscht. Er hält an der bisherigen Argumentation fest: «Wir sind zwar Teil des Problems, aber nicht alleine die Lösung. Es kann nicht sein, dass nur immer die Landwirtschaft im Fokus steht.» Die Phosphor-Verordnung müsse man nun akzeptieren, wolle jedoch weiterhin darauf hinweisen, dass die Bauern nicht alleine Schuld seien am Problem.
Wie reagiert der Kanton? Der zuständige Luzerner Regierungsrat Fabian Peter nimmt den Entscheid mit Genugtuung auf. «Uns ist wichtig, dass das Bundesgericht die Rechtmässigkeit der Verordnung bestätigt», sagt der Umweltdirektor. Er habe Verständnis für das Argument der Bauern, dass sie nicht alleine für den schlechten Zustand der Seen verantwortlich seien. Tatsächlich müssten auch andere ihren Teil zur Gesundung der Seen beitragen. Der Einsatz der Bauern sei jedoch wichtig. «Wir bleiben in intensivem Austausch mit der Landwirtschaft», sagt Peter.
Was passiert jetzt? Es bleibt, wie es ist. Die Phosphor-Verordnung ist seit 2021 in Kraft und gilt weiterhin. Ob sie schon positive Auswirkungen auf den Zustand der Seen hatte, kann der Kanton derzeit noch nicht sagen.