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Bundesgerichtsurteil IS-Anhänger erwirkt Aufhebung polizeilicher Massnahmen

  • Das Bundesgericht hebt die polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten gegen einen Iraker auf.
  • Der Mann sympathisierte mit dem Islamischen Staat (IS).
  • Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Recht des Betroffenen auf Akteneinsicht verletzt.

Im Urteil stellt das Bundesgericht fest, dass der Beschwerdeführer keinen Zugang zu bestimmten Dokumenten in seiner Akte hatte. Dabei handelt es sich insbesondere um einen Bericht, der von den Sozialdiensten erstellt wurde.

Verurteilung im Jahr 2017

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Der Beschwerdeführer kam 2012 in die Schweiz, ihm wurde Asyl gewährt. Schon bald geriet er aufgrund seiner Aktivitäten für den Islamischen Staat in den Fokus der Bundesanwaltschaft. Sein Flüchtlingsstatus wurde ihm entzogen, seine Abschiebung jedoch ausgesetzt.

Im Jahr 2017 wurde der Iraker vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung am IS zu einer Strafe von 3 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Da er seine Strafe bereits in Untersuchungshaft verbüsst hatte, wurde er freigelassen, vorläufig aufgenommen und dem Kanton Schaffhausen überstellt.

Damit verletzten das Bundesamt für Polizei und das Bundesverwaltungsgericht die Rechte des Betroffenen. Zu den polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten, äussert sich das Bundesgericht nicht.

Schweizer Flagge auf Gebäude mit Inschrift LEX JVSTITIA PAX.
Legende: Das Bundesgericht in Lausanne. KEYSTONE/Christian Brun

Da das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Mannes zuvor die aufschiebende Wirkung entzog, dürften die zeitlich beschränkten angeordneten Massnahmen durchgeführt worden sein.

Spätestens seit September waren die Massnahmen wohl sowieso hinfällig: Der Mann wurde in Ausschaffungshaft genommen. Das Schaffhauser Obergericht teilt ebenfalls mit, dass es eine Beschwerde des Mannes abgewiesen hat.

Video
Archiv: Schweizer Terrorzellen – eine Spurensuche
Aus 10 vor 10 vom 26.09.2014.
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