- Das Bundesgericht hebt die polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten gegen einen Iraker auf.
- Der Mann sympathisierte mit dem Islamischen Staat (IS).
- Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Recht des Betroffenen auf Akteneinsicht verletzt.
Im Urteil stellt das Bundesgericht fest, dass der Beschwerdeführer keinen Zugang zu bestimmten Dokumenten in seiner Akte hatte. Dabei handelt es sich insbesondere um einen Bericht, der von den Sozialdiensten erstellt wurde.
Damit verletzten das Bundesamt für Polizei und das Bundesverwaltungsgericht die Rechte des Betroffenen. Zu den polizeilichen Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten, äussert sich das Bundesgericht nicht.
Da das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Mannes zuvor die aufschiebende Wirkung entzog, dürften die zeitlich beschränkten angeordneten Massnahmen durchgeführt worden sein.
Spätestens seit September waren die Massnahmen wohl sowieso hinfällig: Der Mann wurde in Ausschaffungshaft genommen. Das Schaffhauser Obergericht teilt ebenfalls mit, dass es eine Beschwerde des Mannes abgewiesen hat.