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5G-Antennen: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil
Aus Rendez-vous vom 17.03.2023. Bild: KEYSTONE/Peter Klaunzer
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Bundesgerichtsurteil zu 5G Swisscom darf 5G-Antennen in Steffisburg stellen

Das Bundesgericht weist die Klage eines Rentnerpaars ab und erlaubt eine 5G-Antenne in Steffisburg – ein Leiturteil für die Schweiz.

Sechs Meter hoch ist der Mast, den die Swisscom auf einem Wohnhaus in Steffisburg bei Thun bauen will. Aber das pensionierte Ehepaar, das Beschwerde gegen das Projekt einreichte, stört sich nicht an der Höhe der Anlage, sondern an der Technologie. Denn drei der neuen geplanten Mobilfunkantennen auf dem Block in einem Wohnquartier sind Antennen der 5G-Technologie.

Als sie die Beschwerde einreichte, erklärte die Rentnerin gegenüber Radio SRF, das Projekt würde ihre Lebensqualität einschränken: «Wir können nicht mehr unbeschwert im Garten oder auf dem Balkon oder auf den nahen Spazierwegen sein.» Das Paar befürchtet gesundheitliche Schäden durch die Strahlung der 5G-Antenne.

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Aus dem Archiv: «Antenne würde Lebensqualität einschränken»
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 30.04.2021. Bild: Keystone
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Doch das Bundesgericht weist diese Beschwerde nun ab. Im Urteil heisst es, es bestünden keine hinreichenden Hinweise, wonach der Bund für die 5G-Antennen eine Anpassung der Mobilfunkgrenzwerte hätte vornehmen müssen. Konkret: Die Anlage sei unbedenklich, denn die Grenzwerte seien für alle Technologien die gleichen.

«Ein Leiturteil mit Signalwirkung»

Die Swisscom reagiert erfreut auf den Richterspruch: «Wir freuen uns sehr, dass uns das Bundesgericht bei diesen wichtigen Grundsatzfragen in allen Punkten recht gegeben hat. Das ist zweifellos ein Leiturteil mit Signalwirkung», sagt Swisscom-Sprecher Armin Schädeli.

Momentan sind sehr viele Projekte für geplante 5G-Antennen im Land blockiert. Dank des Bundesgerichtsurteils könne es jetzt mit dem 5G-Ausbau vorwärtsgehen, sagt Schädeli: «Wir hoffen mittelfristig auf eine gewisse Entspannung, da nun einige Grundsatzfragen höchstrichterlich geklärt wurden. Das ist ein wichtiges Signal an die Behörden, die Baugesuche freigeben, aber auch an die Bevölkerung.»

Enttäuschung auf der anderen Seite

Weniger erfreut hingegen sind die Gegner der 5G-Technologie. «Der Verein Schutz vor Strahlung ist enttäuscht darüber, dass inmitten eines Wohnquartiers eine Antenne in Betrieb genommen werden kann, die aus unserer Sicht eine grössere Gefahr für die Anwohnerinnen und Anwohner darstellt als bisherige konventionelle Antennen», sagt Vereinspräsidentin Rebekka Meier.

Installationsfachmänner installieren im Auftrag der Sunrise ein 5G-Antennenelement an einer Mobilfunkantenne.
Legende: Vielerorts werden 5G-Antennenprojekte angefochten. Keystone/Peter Klaunzer

Der Verein will sich deshalb weiter gegen 5G-Projekte wehren. «Es werden aktuell über 3000 Mobilfunkantennen in der Schweiz bekämpft. Und dadurch ist der Widerstand präsent. Er wird weitergeführt. Und es gibt noch ganz viele offene Fragen, die auch nach diesem Bundesgerichtsurteil zu klären sind.» Die Swisscom ihrerseits will nun ihre Projekte möglichst rasch realisieren.

Rendez-vous, 17.03.2023, 12:30 Uhr

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