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Bundeskanzlei greift durch Dritte Strafanzeige wegen mutmasslich gefälschter Unterschriften

  • Der Fall von mutmasslich gefälschten Unterschriften für Volksinitiativen dreht weiter: Die Bundeskanzlei hat zum dritten Mal eine Strafanzeige eingereicht.
  • Diesmal geht es um rund 21’000 mutmasslich gefälschte Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen.
  • Die Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verdachts auf Wahlfälschung wurde bei der Bundesanwaltschaft eingereicht.

Wie die Bundeskanzlei mitteilte, hatte sie bereits im Jahr 2022 und 2024 Strafanzeigen eingereicht wegen des Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen. Gemäss aktueller Mitteilung geht es nun um rund 21'000 Unterschriften auf Listen für fünf verschiedene Volksinitiativen in unterschiedlichen Verfahrensstadien, die zum überwiegenden Teil bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt und nicht bescheinigt worden sind.

Person schreibt auf Klemmbrett bei Versammlung im Freien.
Legende: Der Bund hat bei fünf eingereichten Volksinitiativen Hinweise auf gefälschte Unterschriften entdeckt und deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Keystone/Urs Flueler

Erstmals beinhaltet die Strafanzeige zu einem kleinen Teil auch Verdachtsfälle, die diverse Gemeinden der Bundeskanzlei im Rahmen des schweizweiten Monitorings mitgeteilt haben.

Unregelmässigkeiten bei Versorgungsinitiative

«Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten», heisst es von der Bundeskanzlei weiter. Der überwiegende Teil dieser verdächtigen Unterschriften stamme aus dem dritten Quartal 2024.

Verhaltenskodex in Arbeit

Box aufklappen Box zuklappen

Mutmasslich gefälschte Unterschriften für Volksinitiativen, für Geld gesammelt von Unternehmen, machten Anfang September 2024 erstmals Schlagzeilen. Die Bundeskanzlei rief daraufhin einen Runden Tisch ins Leben. Mit verschiedenen Akteuren sei man dabei, einen Verhaltenskodex zu entwickeln, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen können, hiess es weiter.

Weiter wurden die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften laut der Bundeskanzlei verstärkt. Gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden sei ein engmaschigeres Monitoring der Unterschriftensammel- und Kontrollprozesse aufgezogen worden.

Überdies stehe die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft in Kontakt, um technische Lösungen zum Schutz der Unterschriftensammlungen vor Missbrauch und Betrug zu prüfen. Der Bundesrat sprach sich bisher gegen ein Verbot von bezahlten Sammlungen aus.

Weitere Einzelheiten zur Strafanzeige gab die Bundeskanzlei in Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt, um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen. Sie werde weiterhin Strafanzeige erstatten, wenn sie Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten habe.

Ende Dezember 2024 hatten Kontrolleure des Bundes bei der sogenannten Versorgungsinitiative insgesamt 3626 ungültige Unterschriften entdeckt. Diese waren zuvor von Gemeinden und Kantonen als korrekt beglaubigt worden. Alleine 3308 dieser ungültigen Unterschriften stammten aus dem Kanton Genf.

SRF 4 News, 28.01.2025, 16:30 Uhr ; 

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