63 Sekunden – so viel Zeit verlieren Autofahrerinnen und Autofahrer künftig, wenn auf der Osttangente der A2 in Basel, das Tempo auf 60 km/h gesenkt wird. Über den jüngsten Gerichtsentscheid schüttelt Andreas Dürr vom Automobilclub Schweiz den Kopf: «Ich glaube, es ist ein Zeitgeist, der da herrscht, in dem man den motorisierten Individualverkehr einfach eindämmen, zurückdrängen und erschweren will.»
2.2 Dezibel weniger Lärm-Emissionen entstehen durch die geplante Temporeduktion. Die Präsidentin der Lärmliga Schweiz und Aargauer SP-Nationalrätin, Gabriela Suter, zeigt sich erleichtert: «Das Urteil ist ein sehr gutes Zeichen und zeigt, dass der Lärmschutz von den Gerichten ernst genommen wird.»
Das Bundesverwaltungsgericht findet: Der Lärmschutz an der Basler Osttangente geht vor. Künftig muss das Tempo in der Nacht zwischen 22 Uhr bis 7 Uhr morgens auf 60 gedrosselt werden.
Lärmschutz gewinnt an Bedeutung
Beim Bundesamt für Strassen hat man noch nicht entschieden, ob man den Gerichtsentscheid vor Bundesgericht anfechten will. Das UWEK wird jetzt die Bedeutung dieses Urteils überprüfen. «Was der Entscheid aber zeigt, ist, dass die Gerichte dem Lärmschutz immer eine grössere Bedeutung zuschreiben», sagt Jérôme Jacky, Medienverantwortlicher Bundesamt für Strassen Astra.
Das Astra betont, in den letzten Jahren seien drei Milliarden in den Lärmschutz geflossen. 95 Prozent der Nationalstrassen seien bereits lärmisoliert. Warum braucht es in Basel noch mal 2.2 Dezibel Lärmreduktion? «2.2 Dezibel Reduktion klingt nach wenig, aber bewirkt eben sehr viel. Man muss sich bewusst sein: Eine Reduktion um drei Dezibel bedeutet für das Ohr die Halbierung des Verkehrs», sagt Suter von der Lärmliga Schweiz.
Befürchtung vor weiteren Tempolimits
Der Präsident des Automobilclubs, Andreas Dürr befürchtet, dass das Urteil Schule machen könnte – auch an anderen Orten in der Schweiz. «Es gibt noch andere städtische Gebiete, wo die Autobahn durchgeht. Und wenn man überall das Tempo auf 60 macht, dann wird es irgendwann mühsam, es wird langsamer, es führt zu Verzögerungen. Und dann ist das Ziel erreicht: Dem Autofahrer das Autofahren zu vermiesen.»
Das Bundesverwaltungsgericht argumentiert, dank der Temporeduktion nachts würden 300 Anwohnerinnen und Anwohner vor übermässigem Lärm geschützt. Ausserdem seien weitere «2250 Personen von einem Lärmniveau über dem Immissionsgrenzwerten betroffen». Und das gelte auch dann, wenn für diese Personengruppe die geplanten zusätzlichen baulichen Lärmschutzmassnahmen realisiert würden.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung und die dadurch bewirkte Lärmminderung würden somit einer grossen Zahl von Personen zugute kommen, heisst es. Im Gegenzug beschreibt das Bundesverwaltungsgericht den Zeitverlust von 63 Sekunden wegen der Temporeduktion als «geringfügig und kaum spürbar», und dieser Zeitverlust würde im Wesentlichen Freizeitfahrten in der Nacht betreffen.