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Scheinzugeständnis an die EU
Aus 10 vor 10 vom 26.06.2013.
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Schweiz Burkhalter: In Streitfragen könnte EU-Gremium entscheiden

So soll es auf dem bilateralen Weg weitergehen: Die Schweiz wird nicht automatisch EU-Recht übernehmen. Sind die EU und die Schweiz uneinig, wie ein Abkommen ausgelegt wird, soll der Europäische Gerichtshof entscheiden. Der Schweiz bliebe allenfalls, Abkommen zu suspendieren.

Der Bundesrat will den bilateralen Weg weitergehen und mit der EU über institutionelle Fragen verhandeln. Die Pläne hat Aussenminister Didier Burkhalter nun den Medien vorgestellt.

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Schweiz kann sich vorstellen, bei Streitigkeiten den EUGH anzurufen
aus Echo der Zeit vom 26.06.2013.
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Dabei akzeptiert die Landesregierung, dass der Europäische Gerichtshof (EUGH) über Auslegungsfragen entscheidet. Die oberste gerichtliche Instanz der EU soll angefragt werden, wenn es zwischen der Schweiz und der EU Differenzen bei der Auslegung eines Abkommens gibt.

Abkommen notfalls suspendieren

Der Gerichtshof soll die Schweiz aber nicht verurteilen können, so will es der Bundesrat. Wenn der Gerichtshof eine andere Meinung als jene der Schweiz vertritt, soll es für die Schweiz möglich bleiben, die Auslegung nicht zu akzeptieren. Es bestehe dann aber das Risiko, dass ein Abkommen suspendiert würde, sagte Burkhalter.

Ein Fahnenschwinger hält die Schweizer und die EU-Fahne.
Legende: Vor noch nicht langer Zeit wollte die EU nicht mehr mit der Schweiz über den bilateralen Weg sprechen. Keystone

Da die EU nur ihren Gerichtshof als Instanz zur Streitbeilegung akzeptiert, habe der Bundesrat andere Lösungsansätze aufgegeben. Dabei ging es darum, dass etwa eine unabhängige Behörde über die Abkommen wacht.

Keine automatische Rechtsübernahme

Bei einer Anwendung der institutionellen Lösungen auf bestehende Abkommen dürften weder der Anwendungsbereich noch die Ziele der Abkommen verändert werden, sagte der Aussenminister.

Damit Schweizer Unternehmen zum EU-Markt freien Zugang haben, gibt es aus Sicht des Bundesrates aber keine andere Lösung als eine Harmonisierung des relevanten Rechts. Deshalb müssten sich institutionelle Regeln auch auf die heutigen Abkommen erstrecken, so Burkhalter. Die institutionellen Lösungen sollen sich auch nur auf die wichtigen Abkommen erstrecken, die den Marktzugang betreffen.

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