Der Bundesrat will den bilateralen Weg weitergehen und mit der EU über institutionelle Fragen verhandeln. Die Pläne hat Aussenminister Didier Burkhalter nun den Medien vorgestellt.
Dabei akzeptiert die Landesregierung, dass der Europäische Gerichtshof (EUGH) über Auslegungsfragen entscheidet. Die oberste gerichtliche Instanz der EU soll angefragt werden, wenn es zwischen der Schweiz und der EU Differenzen bei der Auslegung eines Abkommens gibt.
Abkommen notfalls suspendieren
Der Gerichtshof soll die Schweiz aber nicht verurteilen können, so will es der Bundesrat. Wenn der Gerichtshof eine andere Meinung als jene der Schweiz vertritt, soll es für die Schweiz möglich bleiben, die Auslegung nicht zu akzeptieren. Es bestehe dann aber das Risiko, dass ein Abkommen suspendiert würde, sagte Burkhalter.
Da die EU nur ihren Gerichtshof als Instanz zur Streitbeilegung akzeptiert, habe der Bundesrat andere Lösungsansätze aufgegeben. Dabei ging es darum, dass etwa eine unabhängige Behörde über die Abkommen wacht.
Keine automatische Rechtsübernahme
Bei einer Anwendung der institutionellen Lösungen auf bestehende Abkommen dürften weder der Anwendungsbereich noch die Ziele der Abkommen verändert werden, sagte der Aussenminister.
Damit Schweizer Unternehmen zum EU-Markt freien Zugang haben, gibt es aus Sicht des Bundesrates aber keine andere Lösung als eine Harmonisierung des relevanten Rechts. Deshalb müssten sich institutionelle Regeln auch auf die heutigen Abkommen erstrecken, so Burkhalter. Die institutionellen Lösungen sollen sich auch nur auf die wichtigen Abkommen erstrecken, die den Marktzugang betreffen.