- Das Walliser Kantonsgericht hat die Busse von 800 Franken gegen Anni Lanz wegen Fluchthilfe bestätigt.
- Das Bezirksgericht Brig befand Lanz im Dezember 2018 der Förderung der illegalen Einreise für schuldig.
- Amnesty International bedauert das Urteil.
Die 73-jährige Basler Menschenrechtsaktivistin war in erster Instanz zu einer Busse von 800 Franken sowie Verfahrenskosten von insgesamt 1400 Franken verurteilt worden. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil.
Amnesty International sprach von einer «traurigen Niederlage» für alle Menschen, die sich für die Rechte von Migranten, Asylbewerbern oder ausgeschafften Personen engagierten. Lanz habe aus reinem Mitgefühl gehandelt, die Sanktionierung ihres Handelns sei überaus ungerecht, sagte Muriel Trummer von Amnesty International Schweiz, die am Prozess dabei gewesen war.
Lanz hatte das erstinstanzliche Urteil angefochten. Sie und ihr Verteidiger hatten einen Freispruch oder eine symbolische Busse von einem Franken erreichen wollen. Lanz wird von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützt. Diese wollen sie auch bei einem allfälligen Gang ans Bundesgericht begleiten.